{"id":7448,"date":"2013-11-18T12:11:46","date_gmt":"2013-11-18T11:11:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=7448"},"modified":"2015-04-22T14:01:41","modified_gmt":"2015-04-22T12:01:41","slug":"internetbeobachtung-adieu-rechtsstatt","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/7448\/internetbeobachtung-adieu-rechtsstatt\/","title":{"rendered":"Internetbeobachtung &#8211; Adieu Rechtsstaat"},"content":{"rendered":"<h3><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/Internetbeobachtung.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-7449\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/Internetbeobachtung.png\" alt=\"Internetbeobachtung\" width=\"150\" height=\"123\" \/><\/a>Internetbeobachtung &#8211; ein Abgesang auf den Rechtsstaat<\/h3>\n<p>Wie es in den letzten Tagen durch die Presse geisterte, plant die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit die Einrichtung eines Internet\u00fcberwachungs- und schn\u00fcffelsystems f\u00fcr SGB\u00a0II-Leistungsberechtigte. Im Rahmen einer Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe hat die BA dort den Vorschlag eingebracht, eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Internetbeobachtung von SGB II-Leistungsberechtigten zu schaffen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>Die geplante Internetbeobachtung durch die BA<\/h4>\n<p>Im Rahmen der T\u00e4tigkeit in der oben angef\u00fchrten Arbeitsgruppe hat die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit folgenden Vorschlag zur \u00c4nderung des <a title=\"SGB II Sozialgesetzbuch - Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende - \u00a7 52 SGB II Automatisierter Datenabgleich\" href=\"http:\/\/www.sozialgesetzbuch-sgb.de\/sgbii\/52.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 52 SGB II<\/a> eingebracht:<\/p>\n<blockquote><p>Datenabgleich<\/p>\n<ul>\n<li>Schaffung einer gesetzlichen Grundlage f\u00fcr die Erhebung von Daten im Internet (Aufdeckung von Eink\u00fcnften aus E-Commerce);<\/li>\n<li>a) Ber\u00fccksichtigung des Zuflussprinzips bei Arbeitseinkommen;<\/li>\n<li>b) Keine Weiterleitung von Daten nach \u00a7\u00a045d Abs.\u00a01 EStG bei Kapitalertr\u00e4gen unter 10\u00a0Euro<\/li>\n<li>b) Keine Weiterleitung von Daten nach \u00a7\u00a045d Abs.\u00a01 EStG bei Kapitalertr\u00e4gen unter 10\u00a0Euro<\/li>\n<li>d) Erweiterung des Datenabgleichs um Verm\u00f6gensanlagen bei Versicherungsunternehmen, \u00a7\u00a045d Abs.\u00a01 EStG;<\/li>\n<li>e) Erweiterung des Datenabgleichs um Daten der Grundbuch\u00e4mter;<\/li>\n<li>f) Frequenz der Datenabgleiche erh\u00f6hen von quartalsweise auf monatlich;<\/li>\n<li>g) Ausweitung des zu \u00fcberpr\u00fcfenden Personenkreises auf Antragsteller sowie Einbeziehung s\u00e4mtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft.<\/li>\n<\/ul>\n<\/blockquote>\n<p>Mal abgesehen davon, dass die Vorschl\u00e4ge zur Einf\u00fchrung einer Internetbeobachtung einen Frontalangriff auf so ziemlich alle Grund- und Menschenrechte SGB\u00a0II-Leistungsberechtigter bedeuten, ist die bisherige gesetzliche Regelung ohnehin schon scharf genug. Nur leider wissen das die wenigsten Betroffenen. Wer hierzu mehr erfahren m\u00f6chte, sollte dem Link zum \u00a7\u00a052\u00a0SGB\u00a0II folgen und den Absatz 1 einmal vollumf\u00e4nglich durchlesen. Danach d\u00fcrfte sich ein neues Bewusstsein zum Thema Datenschutz und der nicht vorhanden Rechte von SGB\u00a0II-Leistungsberechtigten dazu entwickeln.<\/p>\n<h4>Die geplante Internetbeobachtung und ihre Konsequenzen<\/h4>\n<p>Dazu ist anzuf\u00fchren, dass sie vielen Betroffenen quasi die letzte M\u00f6glichkeit rauben w\u00fcrde, sich etwas Geld zum \u00dcberleben zu sichern. Denn f\u00fcr viele SGB\u00a0II-Leistungsberechtigte ist es \u00fcblich geworden, nicht mehr ben\u00f6tigte Gegenst\u00e4nde des allt\u00e4glichen Bedarfs oder Haushaltsgegenst\u00e4nde \u00fcber das Internet zu verkaufen. Oder solche Sachen g\u00fcnstig gebraucht \u00fcber das Internet zu erwerben. Um ein paar Euro zu sparen.<\/p>\n<p>Damit w\u00e4re dann nach Einf\u00fchrung einer Internetbeobachtung Schluss. Denn jeder s\u00e4he sich in der Position, sich f\u00fcr sein Handeln jederzeit rechtfertigen zu m\u00fcssen. Und von Mal zu Mal dem JobCenter gegen\u00fcber den Nachweis zu erbringen, dass durch die Verkaufst\u00e4tigkeit kein Verm\u00f6gensgewinn erzielt wurde. Der als Einkommen den Eckregelsatz mindern und zu einer R\u00fcckforderung seitens des JobCenters f\u00fchren w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Alleine der Gedanke an den Verwaltungsaufwand, der an die Internetbeobachtung gekoppelt w\u00e4re, macht deutlich, wie sehr unser Unrechtsstaats darauf bedacht ist, Ausgegrenzte m\u00f6glichst weit zu kriminalisieren. Stattdessen sollte das Geld daf\u00fcr besser in sinnvolle F\u00f6rderungsma\u00dfnahmen investiert werden.<\/p>\n<p>Ohnehin erhielt die BA dieses Jahr vom Bundesarbeitsministerium 3,02 Milliarden Euro f\u00fcr Verwaltungs- und Sachkosten. Im Vergleich dazu aber nur 2,45 Milliarden Euro f\u00fcr Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (darin verbergen sich auch die Zahlungen f\u00fcr die Eckregels\u00e4tze). <strong>Ergo kostet die Verwaltung des Systems <em>Hartz 4<\/em> die BA mittlerweile mehr, als die Berechtigten an sozialen Transferleistungen erhalten!<\/strong> Angesichts der mehr als geringen Effektivit\u00e4t von Hartz IV in Bezug auf die Reduzierung der Arbeitslosenzahlen (<a title=\"Arbeitslosigkeit \u2013 Die Hartz4-L\u00fcge\" href=\"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/7223\/arbeitslosigkeit-die-hartz4-luege\/\">wir berichteten<\/a>), steht die Frage nach der Existenzberechtigung dieses kostenintensiven Verwaltungsapparats im Raum.<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus erscheint es einem so, als wenn die SGB II-Leistungsberechtigten nur als Vorwand dazu dienen, um der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber eine Kontrolle des Internets zu rechtfertigen. Denn die technischen M\u00f6glichkeiten zur \u00dcberwachung des elektronischen Handels existieren bereits jetzt schon. Und werden genutzt. Allerdings von der \u00d6ffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen. Aber dazu werden wir noch gesondert berichten.<\/p>\n<p><strong><em><a title=\"Wikipedia zu &quot;1984&quot;\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/1984_%28Roman%29\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">George\u00a0Orwells\u00a01984<\/a><\/em> l\u00e4sst gr\u00fc\u00dfen!<\/strong><\/p>\n<h4>\u00dcberwachungs- und Schn\u00fcffelstaat pur<\/h4>\n<p>Als etwas anderes kann man die Vorschlagsliste der BA einfach nicht mehr bezeichnen.<\/p>\n<p>Vor allen Dingen der geforderte generelle Zugriff auf die Daten der Grundbuch\u00e4mter ist h\u00f6chst bedenklich. Anscheinend vergisst die BA, dass es auch f\u00fcr ALG II-Bezieher ein verfassungsgem\u00e4\u00df verankertes Recht auf Eigentum gibt. Und wer dieses dem JobCenter gegen\u00fcber nicht angibt, macht sich ohnehin wegen des Verdachtes des Sozialbetruges schuldig. Das ist im Strafgesetzbuch geregelt und bedarf keinerlei weiteren Kontrolle.<\/p>\n<p>Auch der Vorschlag, die Aussp\u00e4hpraxis auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auszudehnen, ist haneb\u00fcchen. Denn dieser Vorschlag betr\u00e4fe dann auch Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen. Es langt der BA anscheinend nicht mehr, ihr Einkommen auf die Bedarfe der Leistungsbezieher anrechnen zu k\u00f6nnen. Die BA will sie wohl in Geiselhaft nehmen. Und daf\u00fcr abstrafen, dass sie mit einem SGB II-Leistungsberechtigten in einer Gemeinschaft leben.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist die BA wohl brennend daran interessiert, auch m\u00f6gliches Verm\u00f6gen von Kindern ausschn\u00fcffeln zu k\u00f6nnen. Damit es dann den leistungsberechtigten Eltern angerechnet werden kann. Dabei gibt es auch daf\u00fcr Freigrenzen, die das SGB II klipp und klar regelt. Wer diese nicht beachtet, indem er Verm\u00f6genswerte vor dem JobCenter verbirgt, landet im Zweifelsfall sowieso vor dem Kadi.<\/p>\n<p>Wohin f\u00fchrt das wohl, wenn schon Minderj\u00e4hrige ausspioniert werden sollen? Diese Frage sollte sich jeder Leser einmal selber beantworten.<\/p>\n<p>Ebenso ist der Vorschlag, die \u00dcberwachung auch auf Daten von Versicherungsunternehmen auszudehnen als vors\u00e4tzlich geplanter Verfassungsbruch zu werten. Hier w\u00fcrde massiv in das Recht auf freie Selbstbestimmung und die Vertragsfreiheit eingegriffen. Zudem sieht das SGB II ausdr\u00fccklich Freigrenzen f\u00fcr Verm\u00f6gen zur Alterssicherung vor. Es sieht so aus, als wenn die BA diese systematisch aushebeln m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Insgesamt gesehen kann man die Vorschl\u00e4ge der BA nur so werten:<\/p>\n<p><strong>Als eine pauschale Kriminalisierung aller Leistungsberechtigten!<\/strong><\/p>\n<h4>Internetbeobachtung &#8211; Der endg\u00fcltige Abgesang auf den Rechtsstaat<\/h4>\n<p>Als v\u00f6llig befremdlich ist eine Erkl\u00e4rung anzusehen, die der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar \u00fcber eine Sprecherin medial verbreiten l\u00e4sst. Hierzu zitieren wir auszugsweise den Artikel der Zeit-Online:<\/p>\n<blockquote><p>Bonn (AFP) Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar h\u00e4lt die von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) geplante Internetbeobachtung von Hartz-IV-Empf\u00e4ngern unter bestimmten Voraussetzungen f\u00fcr vertretbar. Es sei &#8222;f\u00fcr jeden Einzelfall differenziert zu entscheiden, ob eine Datenerhebung aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen akzeptiert werden kann&#8220;, erkl\u00e4rte eine Sprecherin Schaars am Freitag in Bonn. Zudem m\u00fcssten klare Bedingungen f\u00fcr solche Datenerhebungen festgelegt werden, die das Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Betroffenen mit den Interessen der BA in Einklang bringen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist der Hammer und in seiner Tragweite als schlichtweg menschenverachtend zu bezeichnen. Ausgerechnet der oberste deutsche Datensch\u00fctzer stellt sich hin und propagiert das Kesseltreiben auf ALG II-Bezieher. Und unterstellt mit seiner Aussage quasi jedem ALG II-Bezieher pauschal, von vornherein ein Sozialbetr\u00fcger zu sein. Soviel zur Wertigkeit des Sozialdatenschutzes!<\/p>\n<blockquote><p>Der Sieger hat immer einen Plan, der Verlierer immer eine Ausrede!<br \/>\nDeutsche Volksweisheit<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Internetbeobachtung &#8211; ein Abgesang auf den Rechtsstaat Wie es in den letzten Tagen durch die Presse geisterte, plant die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit die Einrichtung eines Internet\u00fcberwachungs- und schn\u00fcffelsystems f\u00fcr SGB\u00a0II-Leistungsberechtigte. 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