{"id":1358,"date":"2011-01-22T13:25:58","date_gmt":"2011-01-22T12:25:58","guid":{"rendered":"http:\/\/bg45.de\/?p=1358"},"modified":"2013-09-17T15:38:42","modified_gmt":"2013-09-17T13:38:42","slug":"in-essen-undenkbar","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/1358\/in-essen-undenkbar\/","title":{"rendered":"In Essen undenkbar&#8230;"},"content":{"rendered":"<h3>Sanktionsskandal: Erneut wurden Schwangeren alle Hartz IV-Leistungen gestrichen<\/h3>\n<p>In Essen undenkbar? Wohl eher eine Frage der Zeit.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Jobcenter versto\u00dfen mit ihren Sanktionen an schwangere Hartz IV-Bezieherinnen gegen das grundgesetzlich gesch\u00fctzte Gebot der Unversehrtheit des Lebens, das auch f\u00fcr das Ungeborene gilt. Gut eine Woche, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland den Fall einer jungen Schwangeren aus Braunschweig, die wegen des Nichtantritts eines unzumutbaren Ein-Euro-Jobs die Hartz IV-Leistungen gestrichen wurden, mehren sich die F\u00e4lle von jungen werdenden M\u00fctter, denen die Leistungen entzogen wurden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Erneut wurden dem Erwerbslosen Forum Deutschland F\u00e4lle vom kompletten Leistungsbezug von Schwangeren bekannt. In Passau strich das Jobcenter einer 21j\u00e4hrigen den Regelsatz und die Unterkunftskosten, weil sie einen Ein-Euro-Job in einer Gro\u00dfk\u00fcche nicht antrat, obwohl sie in ca. sechs Wochen ihr Kind erwartet. Das Brisante: Der Einsatz von Schwangeren in Gro\u00dfk\u00fcchen unterliegt beispielsweise nach den Mutterschutzrichtlinien des Universit\u00e4tsklinikums Heidelberg einem generellen Besch\u00e4ftigungsverbot.<\/p>\n<p>Auch in Berlin wurde eine Schwangere auf Null gek\u00fcrzt, obwohl dem Jobcenter bekannt war, dass sie schwer psychisch krank war und sich im Sanktionszeitraum in einer Psychiatrie wegen akuter Psychosen befunden hat. Erst vor zwei Tagen hatte das Jobcenter Berlin-Neuk\u00f6lln den Sanktionsbescheid vom September aufgehoben. F\u00fcr die 24j\u00e4hrige wenig tr\u00f6stlich, denn inzwischen hatte sie ihre Wohnung verloren und war von Oktober bis Ende Dezember nicht krankenversichert. Ob und wann sie ihre Leistungen r\u00fcckwirkend erh\u00e4lt, ist nicht klar, da bisher nur der Sanktionsbescheid aufgehoben wurde. Die junge Frau wurde inzwischen wieder von ihrer Mutter aufgenommen, da sich jemand wegen der schweren psychischen Erkrankung um sie k\u00fcmmern muss.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der neueste Vorgang ereignete sich im bayerischen Passauer Land. Die junge Frau war seit Beginn ihrer Schwangerschaft fast durchg\u00e4ngig krankgeschrieben gewesen, und hatte es einmal vers\u00e4umt, ihrem Sachbearbeiter eine Folgekrankmeldung vorzulegen. Daraufhin schnappte Sanktionsfalle sofort zu. Der gegen die Mittelstreichungen eingelegte Widerspruch l\u00e4uft seit November, bisher aber ohne jedes Ergebnis. Auch hier hat das Erwerbslosen Forum Deutschland inzwischen einen Anwalt besorgt, der heute eine Eilklage beim zust\u00e4ndigen Sozialgericht eingereicht hat. Die junge Frau erwartet gegen Ende Februar ihr Baby und wird seit Dezember mit Lebensmittelgutscheinen abgespeist.<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">\u201eWir sind der Ansicht, dass der Jobcenter mit Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort den Ein-Euro-Job in einer Gro\u00dfk\u00fcche h\u00e4tte abblasen m\u00fcssen. Stattdessen wartete man nur auf einen Fehler der jungen Frau, um dann mit voller H\u00e4rte zuzuschlagen. Die junge Mutter ist seit August \u2013 mit Ausnahme einer Unterbrechung \u2013 durchgehend krank geschrieben und befindet sich laut einem fach\u00e4rztlichen Attest in einem schlechten psychischen Zustand. Zudem gibt es famili\u00e4re Dispositionen zu Fehlgeburten, wovor die junge Frau gro\u00dfe Angst hat. Diese Tatsachen sind dem Jobcenter bekannt, dennoch wurde der Widerspruch seit November bisher nicht bearbeitet, so dass jetzt auf eine Eilentscheidung des Gerichts gewartet wird. Wir sind der Meinung, dass die Sanktionspraxis bei Schwangeren eklatant gegen den durch das Grundgesetz garantierten Schutz auf Unversehrtheit verst\u00f6\u00dft. Dieser Schutz gilt auch ausdr\u00fccklich f\u00fcr das ungeborene Leben. Jeder wei\u00df, dass M\u00fctter in Schwangerschaften erheblich mehr Ern\u00e4hrung und andere Dinge ben\u00f6tigen, weshalb bei Hartz IV deshalb ein Mehrbedarf gew\u00e4hrt wird. Diesen bekommt die junge Frau aber nicht, sondern wird mit Lebensmittelgutscheinen abgespeist, die schon unter normalen Umst\u00e4nden v\u00f6llig unzureichend sind\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">So Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Ende vergangener Woche bekannt gewordene Fall in Braunschweig nahm vorl\u00e4ufig einen guten Ausgang. Am vergangenen Freitag hatte die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde die K\u00fcrzung gegen eine 22j\u00e4hrige im vierten Monat Schwangere zur\u00fccknehmen m\u00fcssen. Auch diese junge Frau litt seit l\u00e4ngerem an gesundheitlichen Problemen. Gleichwohl sollte sie zu einem Ein-Euro-Job in einer Schulkantine antreten. Sie weigerte sich, weil ihr die Arbeit in ihrem k\u00f6rperlichen Zustand nicht zumutbar erschien. Daraufhin verh\u00e4ngte das Braunschweiger Jobcenter eine dreimonatige Sperrung ihrer Regelleistung und strich dar\u00fcber hinaus den Zuschlag f\u00fcr den Mehrbedarf bei Schwangerschaft ab 1. Januar. Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland hat das <em>Verhalten der Verantwortlichen alles getoppt, was man bisher in der Sanktionspraxis erleben konnte.<\/em> So wurde das Erbitten einer Verk\u00fcrzung des Zeitraums der Sperrung ausdr\u00fccklich damit zur\u00fcckgewiesen, dass dies \u201eim Interesse der Allgemeinheit nicht in Frage\u201c komme. Die Frau sollte ein Viertel Jahr lang mit Lebensmittelgutscheinen \u00fcber die Runden kommen, die sie w\u00f6chentlich beim Jobcenter h\u00e4tte abholen sollen. F\u00fcr die Fahrtkosten sollte sie selbst aufkommen, zudem verweigerte man ihr die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr die Praxisgeb\u00fchr sowie f\u00fcr Zuzahlungen f\u00fcr dringend ben\u00f6tigte Medikamente.<br \/>\nEin Eilantrag beim zust\u00e4ndigen Sozialgericht hatte Erfolg, das Jobcenter lenkte ein, und die Leistungen der Betroffenen werden nun wieder in voller H\u00f6he ausgezahlt. Sie f\u00fchlte sich \u201ewie eine Verbrecherin\u201c behandelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert, angesichts dieser absurden Sanktionspraxis, dass Verantwortliche in der Politik sich endlich f\u00fcr ein Sanktionsmoratorium einsetzen, statt die Sanktionen im Zuge der Hartz IV-Reformen noch versch\u00e4rfen zu wollen.<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">\u201eWenn Betroffene mit uns rechtlich gegen Sanktionen vorgehen, werden die Sanktionen fast immer zur\u00fcck genommen. Im \u00fcbrigen hat die derzeitige Sanktionspraxis der Jobcenter kaum etwas mit Menschenw\u00fcrde und Rechtsstaatlichkeit zu tun.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">So Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sanktionsskandal: Erneut wurden Schwangeren alle Hartz IV-Leistungen gestrichen In Essen undenkbar? Wohl eher eine Frage der Zeit. 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