{"id":1167,"date":"2010-05-24T15:24:59","date_gmt":"2010-05-24T13:24:59","guid":{"rendered":"http:\/\/bg45.de\/?p=1167"},"modified":"2013-06-03T16:48:21","modified_gmt":"2013-06-03T14:48:21","slug":"erstattung-von-renovierungskosten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/1167\/erstattung-von-renovierungskosten\/","title":{"rendered":"Erstattung von Renovierungskosten"},"content":{"rendered":"<h3>Die Renovierungskosten werden von der ARGE erstattet.<\/h3>\n<p>Die Notwendigkeit der Wohnungsrenovierung besteht bei mietvertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Durchf\u00fchrung von Sch\u00f6nheitsreparaturen und bei dem Bezug einer Wohnung, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen. Die Kosten, die dem Alg2-Empf\u00e4nger hierbei entstehen, muss die Arge tragen. Denn diese Kosten geh\u00f6ren zu den Kosten der Unterkunft nach \u00a7 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.08, B 4 AS 49\/07 R). Zu \u00fcbernehmen sind die Kosten, soweit sie tats\u00e4chlich entstanden und angemessen sind.<\/p>\n<p>Die Angemessenheit ist als unbestimmter Rechtsbegriff auslegungsf\u00e4hig. Das BSG (a.a.O.) sieht Renovierungen als angemessen an, die zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnungssegment erforderlich sind. Wie der \u00f6rtliche Standard ist und welche Kosten hierf\u00fcr aufgewendet werden m\u00fcssen, ist eine Tatsachenfrage, die von dem Gericht zweckm\u00e4\u00dfiger Weise durch ein Sachverst\u00e4ndigengutachten zu kl\u00e4ren ist.<!--more--><\/p>\n<p>Hierbei bietet es die Prozessordnung an, ein bereits existierendes Sachverst\u00e4ndigengutachten aus einem anderen Verfahren zu diesem Sachverhalt in dem aktuellen Verfahren zu verwerten (\u00a7\u00a7 118 SGG, 411a ZPO). Ein solches gerichtliches Gutachten des von der Handwerkskammer D\u00fcsseldorf \u00f6ffentlich bestellten und vereidigten Sachverst\u00e4ndigen f\u00fcr Maler- und Lackiererhandwerk Michael Huschens vom 04.12.09 soll hier besprochen werden. Es wurde durch das Sozialgericht Duisburg in dem Verfahren S 27 AS 502\/08 eingeholt.<\/p>\n<p>Zu beantworten war die Beweisfrage, welche Kosten bei einer Renovierung bzw. Sch\u00f6nheitsreparatur entstehen, die in Selbsthilfe von dem Bewohner durchgef\u00fchrt wird. Abgedeckt werden sollten typische Leistungen: Tapeten oder Farben f\u00fcr Wand- und Deckenfl\u00e4che einschlie\u00dflich erforderlichen Zusatzmaterials z.B. Farbrollen, Pinsel, Kleister, Schutzabdeckung und Lacke f\u00fcr Heizk\u00f6rper- und T\u00fcranstrich.<\/p>\n<p>Der Gutachter hat aus dem Durchschnittspreis der von ihm als notwendig erachteten Mittel bei Baum\u00e4rkten (Bauhaus, Obi, Toom) eine Matrix erstellt, die f\u00fcr variable Fl\u00e4chengr\u00f6\u00dfen bzw. Anzahl von T\u00fcren und Heizk\u00f6rpern jeweils angemessene Kosten errechnet:<\/p>\n<p>F\u00fcr jede Renovierung entstehen Grundkosten zum Transport des Materials von 8,00 Euro. Je nach der Art des Gewerkes entstehen f\u00fcr Tapezierarbeiten<br \/>\n(38,29 Euro), Streicharbeiten (29,20 Euro) und\/oder Lackierarbeiten (17,98 Euro) Kosten f\u00fcr Werkzeug und Hilfsmittel, die unabh\u00e4ngig von der zu renovierenden Fl\u00e4che sind.<\/p>\n<p>Letztlich kommen Materialkosten hinzu, die fl\u00e4chen- bzw. st\u00fcckzahlabh\u00e4ngig sind.<br \/>\n1. Deckanstrich bis 30 qm (6,99 Euro) + 0,15 Euro pro zus\u00e4tzlichem qm<br \/>\n2. Wandanstrich bis 30 qm (13,98 Euro) + 0,60 Euro pro zus\u00e4tzlichem qm<br \/>\n3. Raufasertapete m. Kleister und Anstreichmittel bis 30 qm (107,15 Euro) + 3,37 Euro pro zus\u00e4tzlichem qm<br \/>\n4. Dekortapete mit Kleister bis 30 qm (75,31 Euro) + 2,43 Euro pro zus\u00e4tzlichem qm<br \/>\n5. T\u00fcranstrich f\u00fcr die ersten 3 T\u00fcren (15,31 Euro) + 7,66 Euro pro weiterer T\u00fcr<br \/>\n6. Heizk\u00f6rperanstrich f\u00fcr die ersten 3 Heizk\u00f6rper (14,98 Euro) + 7,49 Euro pro weiterem Heizk\u00f6rper<br \/>\n7. Abdeckarbeiten bis 30 qm (10,53 Euro) + 0,65 Euro pro zus\u00e4tzlichem qm<\/p>\n<p>Die Materialkosten f\u00fcr 2., 3. und 4. erh\u00f6hen sich dabei bei Raumh\u00f6hen ab 2,71 m um 12,5%, ab 2,91 m um 22% und ab 3,21 m um 30%. Von dem Vorhandensein von Tapeziertisch und Leiter, Zangen, Hammer, Schraubendreher ist der Sachverst\u00e4ndige ausgegangen.<\/p>\n<p>Nach meiner Einsch\u00e4tzung ist das Gutachten transparent und neutral erstattet. Es ist allen mir bekannten kommunalen Richtlinien durch Genauigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit \u00fcberlegen. Einschr\u00e4nkend ist nur zu bemerken, dass auch nur die Beweisfrage des Gerichts beantwortet wurde \u2013 wie es auch die Aufgabe des Sachverst\u00e4ndigen ist &#8211; und keine abschlie\u00dfende Betrachtung von Renovierungsarbeiten jeder Art gegeben wurde. Das betrifft insbesondere die Kosten, die durch notwendige Anschaffung und Verlegung von Bodenbelag und Fu\u00dfleisten entstehen, welche nicht unerheblich ins Gewicht fallen. Dieses Kosten m\u00fcssen zus\u00e4tzlich ber\u00fccksichtigt werden. F\u00fcr Personen, die wegen Alters oder Behinderung nicht in der Lage sind, die Arbeiten selbst durchzuf\u00fchren, k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Leistungen f\u00fcr Helfer anfallen.<\/p>\n<p>Hierzu kann eine Kalkulationsvorlage heruntergeladen werden: <a href=\"http:\/\/www.jan-haeussler.de\/download\/renokosten_akt_xls\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Excel-Format<\/a> oder <a href=\"http:\/\/www.jan-haeussler.de\/download\/renokosten_akt_ods\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Staroffice-Format<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">Rechtsanwalt <a href=\"http:\/\/www.jan-haeussler.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jan H\u00e4u\u00dfler<\/a>, Essen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Renovierungskosten werden von der ARGE erstattet. 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