{"id":10545,"date":"2015-05-01T18:35:46","date_gmt":"2015-05-01T16:35:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=10545"},"modified":"2025-06-25T11:28:08","modified_gmt":"2025-06-25T09:28:08","slug":"alleinerziehendenzuschlag-urteil","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/10545\/alleinerziehendenzuschlag-urteil\/","title":{"rendered":"Alleinerziehendenzuschlag &#8211; Urteil"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><figure><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Alleinerziehendenzuschlag.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-10546\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Alleinerziehendenzuschlag-185x300.jpg\" alt=\"Alleinerziehendenzuschlag\" width=\"185\" height=\"300\" srcset=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Alleinerziehendenzuschlag-185x300.jpg 185w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Alleinerziehendenzuschlag-633x1024.jpg 633w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Alleinerziehendenzuschlag-93x150.jpg 93w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Alleinerziehendenzuschlag.jpg 791w\" sizes=\"auto, (max-width: 185px) 100vw, 185px\" \/><\/a><\/figure>Alleinerziehendenzuschlag kann trotz erneuter Heirat weitergew\u00e4hrt werden<\/h3>\n\n\n\n<p>Zum Thema Alleinerziehendenzuschlag gibt es zahlreiche Sozialgerichtsurteile. Aktuell hat das SG&nbsp;Osnabr\u00fcck dazu ein Urteil ver\u00f6ffentlicht, was zwar noch nicht rechtskr\u00e4ftig ist, jedoch aus der Masse der anderen Urteile zu dieser Rechtsfrage deutlich herausragt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach diesem als richtungsweisend zu bezeichnenden Urteil muss unter gewissen und bestimmten Voraussetzung der Alleinerziehendenzuschlag auch bei einer erneuten Heirat der \/ des Alleinerziehenden weiter gew\u00e4hrt werden. Zwar hat das SG&nbsp;Osnabr\u00fcck hierbei enge Grenzen definiert, es ist aber deutlich geworden, dass auf die Umst\u00e4nde des Einzelfalls abzustellen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kernaussage des Urteils kann wie folgt dargestellt werden: Auch bei einer erneuten Heirat hat das JobCenter im Einzelfall im Rahmen seiner gesetzlich verankerten Amtsermittlungspflicht zu pr\u00fcfen, ob es Gr\u00fcnde daf\u00fcr gibt, den Alleinerziehendenzuschlag weiterhin zu gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Alleinerziehendenzuschlag &#8211; Das Urteil<\/h4>\n\n\n\n<p>Zuerst gestatten wir uns den Hinweis, dass es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt, welches obendrein noch nicht rechtskr\u00e4ftig ist. Somit kann es in anderen, \u00e4hnlich gelagerten F\u00e4llen und Verfahren nur als Anhaltspunkt oder Argumentationshilfe dienen. Und ist keineswegs f\u00fcr bundesweit alle Jobcenter als rechtsverbindlich anzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher nun die Medieninformation des SG\u00a0Osnabr\u00fcck:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Alleinerziehendenzuschlag<\/p>\n\n\n\n<p>28.04.2015 (MB) &#8211; Das Sozialgericht hat im Rahmen eines Verfahrens aus dem Gebiet des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB&nbsp;II) entschieden, dass eine Mutter auch dann einen Anspruch auf den Alleinerziehendenzuschlag haben kann, wenn sie erneut verheiratet ist (Aktenzeichen S&nbsp;31&nbsp;AS&nbsp;41\/14).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin steht im laufenden Bezug von Leistungen der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende. Sie hat eine 1999 geborene Tochter sowie eine weitere 2013 geborene Tochter. Im M\u00e4rz&nbsp;2013 heiratete die Kl\u00e4gerin einen russischen Staatsb\u00fcrger. Der Beklagte ber\u00fccksichtigte bei der folgenden Leistungsgew\u00e4hrung das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft zwischen dem neuen Ehemann der Kl\u00e4gerin und dieser. Er bewilligte den Alleinerziehendenzuschlag nicht mehr weiter. Hiergegen legt die Kl\u00e4gerin erfolglos Widerspruch ein. Mit der am 14.01.2014 vor dem Sozialgericht Osnabr\u00fcck erhobenen Klage machte die Kl\u00e4gerin geltend, dass ihr Ehemann sich an der Erziehung ihrer vor der Eheschlie\u00dfung geborenen Tochter ausdr\u00fccklich nicht beteilige. Dieser lehne es ab, f\u00fcr seine Stieftochter aufzukommen oder sich auch nur um sie zu k\u00fcmmern. Ihr sei daher der Alleinerziehungszuschlag f\u00fcr ihre mit in die Ehe eingebrachte Tochter weiter zu bewilligen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Anh\u00f6rung der Kl\u00e4gerin im Rahmen der m\u00fcndlichen Verhandlung ist das Sozialgericht zu der Entscheidung gekommen, dass der Kl\u00e4gerin weiterhin der Alleinerziehungszuschlag zusteht. Zur \u00dcberzeugung der Kammer stand fest, dass die Kl\u00e4gerin sich allein um ihre erstgeborene Tochter gek\u00fcmmert hat. Insoweit ber\u00fccksichtigte die Kammer auch, dass der Ehemann der Kl\u00e4gerin kein Deutsch und die Tochter nur wenig Russisch spricht. Eine Verantwortung im Zusammenhang mit der Kindererziehung lie\u00df sich f\u00fcr das Gericht nicht feststellen. Inzwischen ist &#8211; auch dies hat die Kammer gew\u00fcrdigt &#8211; der Ehemann der Kl\u00e4gerin zur\u00fcck nach Russland ausgereist. Insoweit muss sich die Kl\u00e4gerin nunmehr allein um ihre beiden T\u00f6chter und das zwischenzeitlich 2015 geborene Kind k\u00fcmmern.<\/p>\n\n\n\n<p>Da aufgrund des Streitwertes das Urteil nicht mit der Berufung angefochten werden kann, war nur die Nichtzulassungsbeschwerde als Rechtsmittel m\u00f6glich. Diese hat der Beklagte eingelegt. Das Urteil ist daher nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n\n\n\n<p>Kontakt:<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. M. Br\u00fcning<br>Pressesprecherin<br>Tel.: (0541)&nbsp;314-603<br>SGOS-pressestelle@<br>justiz.niedersachsen.de<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Alleinerziehendenzuschlag &#8211; Weitere Fragen<\/h4>\n\n\n\n<p>Weitere Fragen rund um das Thema Alleinerziehendenzuschlag oder im Hinblick auf dieses Urteil k\u00f6nnen gerne in einer unserer offenen und kostenfreien Rechtsberatungen beantwortet werden.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><span style=\"color: #800080;\"><strong>Es k\u00e4mpft jeder seine Schlacht allein.<\/strong><\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Johann Christoph Friedrich von Schiller (1759 &#8211; 1805), deutscher Dichter und Dramatiker<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alleinerziehendenzuschlag kann trotz erneuter Heirat weitergew\u00e4hrt werden Zum Thema Alleinerziehendenzuschlag gibt es zahlreiche Sozialgerichtsurteile. Aktuell hat das SG&nbsp;Osnabr\u00fcck dazu ein Urteil ver\u00f6ffentlicht, was zwar noch nicht rechtskr\u00e4ftig ist, jedoch aus der Masse der anderen Urteile zu dieser Rechtsfrage deutlich herausragt. Nach diesem als richtungsweisend zu bezeichnenden Urteil muss unter gewissen&#8230; <a class=\"continue-reading-link\" href=\"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/10545\/alleinerziehendenzuschlag-urteil\/\"> Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr; <\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[182],"tags":[62,118,166,20,25,98,85,83,160],"class_list":["post-10545","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-beachtenswerte-gerichtsurteile","tag-bedarfsgemeinschaft","tag-diskriminierung","tag-frauen","tag-hartz-iv","tag-jobcenter","tag-klage","tag-sgb-ii","tag-soziales","tag-sozialgericht"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10545","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10545"}],"version-history":[{"count":7,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10545\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11883,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10545\/revisions\/11883"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10545"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10545"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10545"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}