{"id":10274,"date":"2015-04-10T08:03:12","date_gmt":"2015-04-10T06:03:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=10274"},"modified":"2019-06-21T10:52:56","modified_gmt":"2019-06-21T08:52:56","slug":"kontodaten-und-deren-vermehrter-abruf","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/10274\/kontodaten-und-deren-vermehrter-abruf\/","title":{"rendered":"Kontodaten &#8211; Und deren vermehrter Abruf"},"content":{"rendered":"<h3><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Konto.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-medium wp-image-10279\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Konto-300x300.png\" alt=\"Konto\" width=\"300\" height=\"300\" srcset=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Konto-300x300.png 300w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Konto-150x150.png 150w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Konto-1024x1024.png 1024w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Konto.png 1280w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Kontodatenabruf &#8211; staatliche Schn\u00fcffelei<\/h3>\n<p>Laut \u00fcbereinstimmenden Presseberichten riefen im vergangenen Jahr deutsche Beh\u00f6rden so viele Kontodaten ab wie nie zuvor. Hierzu hat das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern eine Statistik erstellt, die anscheinend exklusiv nur der S\u00fcddeutschen Zeitung vorzuliegen scheint.<\/p>\n<p>Auch Leistungsberechtigte nach dem SGB\u00a0II sind davon betroffen. Leider k\u00f6nnen hierzu keinerlei weiteren Aussagen getroffen werden, denn den Presseberichten zu den Kontodatenabrufen ist nicht zu entnehmen, wie sich die Statistik im Einzelnen aufschl\u00fcsselt.<\/p>\n<p>Allerdings ist den Presseberichten zu entnehmen, dass sich im vergangen Jahr die Zahl der Kontodatenabfragen durch Sozialleistungstr\u00e4ger und andere Nicht-Steuerbeh\u00f6rden mehr als verdoppelt hat.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>Kontodatenabrufe &#8211; Die Presseberichte<\/h4>\n<p>Da von dieser Spionagepraxis bei den Kontodaten auch immer wieder SGB\u00a0II-Leistungsberechtigte betroffen sind, nun zun\u00e4chst einmal stellvertretend f\u00fcr viele andere der <span class=\"removed_link\" title=\"http:\/\/www.polenum.com\/politik_energie_umwelt_meinung\/behoerden-fragen-immer-oefter-kontodaten-ab\/\">Bericht<\/span> von polenum.com dazu:<\/p>\n<blockquote><p>Politik Inland<br \/>\n<strong>Beh\u00f6rden fragen immer \u00f6fter Kontodaten ab<\/strong><br \/>\nVer\u00f6ffentlicht am 10.\u00a0April\u00a02015 von Andreas Heegt<\/p>\n<p>Bei der Suche nach Schuldnern, Sozialbetr\u00fcgern und s\u00e4umigen Steuerzahlern haben deutsche Beh\u00f6rden 2014 so oft wie noch nie zuvor private Kontodaten von Bankkunden abgefragt. Dies geht aus einer Statistik des Bundesfinanzministeriums hervor, die der \u201cS\u00fcddeutschen Zeitung\u201d vorliegt. Danach lie\u00dfen neben den Finanz\u00e4mtern h\u00e4ufig Gerichtsvollzieher pr\u00fcfen, wer \u00fcber welche Konten und Wertpapierdepots verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Im vergangenen Jahr z\u00e4hlte das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern mehr als 230.000 erledigte Kontenabrufe. 2013 waren es knapp 142.000 Abfragen. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 60 Prozent. Im ersten Quartal 2015 verzeichnete die Beh\u00f6rde bereits 76.000 dieser Abrufe. Dies deutet darauf hin, dass sich in diesem Jahr ihre Zahl weiter kr\u00e4ftig erh\u00f6hen wird. Seit 2005 k\u00f6nnen Beh\u00f6rden Kontodaten abfragen, um etwa Steuerschuldnern oder Hartz-IV-Tricksern auf die Spur zu kommen. Den Kontostand oder einzelne Bewegungen auf dem Konto teilen die Kreditinstitute dabei allerdings nicht mit. Anfragen stellen nicht nur Steuerbeh\u00f6rden, die danach Pf\u00e4ndungen einleiten k\u00f6nnen.<strong> Auch Jobcenter d\u00fcrfen dies tun, wenn zum Beispiel Hartz-IV-Empf\u00e4nger keine ausreichenden Angaben \u00fcber ihre pers\u00f6nlichen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse vorlegen.<\/strong> Au\u00dferdem d\u00fcrfen sich \u00c4mter, die Baf\u00f6g, Wohngeld oder Sozialhilfe genehmigen, nach Namen, Geburtsdatum, Adresse und Kontonummer eines Bankkunden erkundigen.<\/p>\n<p>Die amtliche Neugierde w\u00e4chst seit Jahren: Von den 230 000 Abfragen entfielen knapp 80.000 auf die Steuerbeh\u00f6rden, gut 10.000 mehr als 2013. Die anderen \u00c4mter fragten in mehr als 150.000 F\u00e4llen die Daten ab \u2013 mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr.<\/p>\n<p>Das Finanzministerium f\u00fchrt dies vor allem auf die 4.500 Gerichtsvollzieher zur\u00fcck, die die Anzahl der Abrufe \u201cdeutlich erh\u00f6ht\u201d h\u00e4tten. Seit 2013 d\u00fcrfen auch sie Ausk\u00fcnfte \u00fcber Schuldner einholen. \u201cEs hat sich bei den Gl\u00e4ubigern herumgesprochen, dass es diese M\u00f6glichkeit gibt\u201d, sagte Detlef H\u00fcermann, der Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Deutschen Gerichtsvollzieherbunds, der SZ. Er wies aber darauf hin, dass dieses Instrument \u201cfast nur bei nicht kooperativen Schuldnern genutzt wird, die keine Angaben zu ihrem Verm\u00f6gen machen\u201d. Erlaubt sei dies nur in bestimmten F\u00e4llen. Die Anspr\u00fcche des Gl\u00e4ubigers m\u00fcssten sich zum Beispiel auf mehr als 500 Euro belaufen. Komme dann heraus, dass ein Konto vorhanden ist, k\u00f6nne der Gl\u00e4ubiger eine Pf\u00e4ndung veranlassen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vo\u00dfhoff sieht die Abfrageflut \u00e4u\u00dferst kritisch. In ihrem T\u00e4tigkeitsbericht hei\u00dft es: \u201cUrspr\u00fcnglich verfolgtes Ziel war die Austrocknung der Finanzstr\u00f6me des Terrorismus. Die nunmehr verfolgten Zwecke stehen hiermit in keiner Verbindung.\u201d Werden jedoch bereits bei der Kontoer\u00f6ffnung die Stammdaten automatisch als Datensatz gespeichert und f\u00fcr die Abrufe verf\u00fcgbar gemacht, \u201cerfolgt letztlich eine anlasslose Erfassung grunds\u00e4tzlich aller Kontoinhaber in Deutschland\u201d.<\/strong><\/span> (dts Nachrichtenagentur)<\/p><\/blockquote>\n<h4>Kontodatenabrufe &#8211; Weitere Informationen<\/h4>\n<p>Gerade Leistungsberechtigte nach dem SGB II werden bei Kontodatenabrufen durch die JobCenter geradezu immer wieder vorgef\u00fchrt. D.h. diese ignorieren oftmals ob bewusst oder unbewusst die gesetzlichen Regelungen zu den Kontodatenabrufen.<\/p>\n<p>Daher wollen wir hierzu ein klein wenig Aufkl\u00e4rungsarbeit leisten und greifen auf die Erkl\u00e4rungen des Bundeszentralamtes f\u00fcr Steuern zu den Kontodatenabrufen zur\u00fcck, die f\u00fcr eine Beh\u00f6rde erstaunlich wertneutral, objektiv und sachlich sind. Die f\u00fcr Leistungsberechtigte wichtigsten Passagen zitieren wir folgend.<\/p>\n<blockquote><p><strong>Verfahren<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr das Kontenabrufverfahren nach \u00a7 93 Abs. 7 und 8 AO verweist \u00a7 93b AO auf \u00a7 24c Kreditwesengesetz (KWG). Nach \u00a7 24c KWG kann die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht bereits seit dem 1. April 2003 &#8211; insbesondere f\u00fcr strafrechtliche Zwecke &#8211; Kontenabrufe durchf\u00fchren. Seit dem 1. April 2005 f\u00fchrt das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern f\u00fcr die Finanzbeh\u00f6rden und bestimmte andere Beh\u00f6rden Kontenabrufe f\u00fcr steuerliche und gesetzlich vorgegebene nichtsteuerliche Zwecke durch. Das Ergebnis dieser Abrufe enth\u00e4lt lediglich die Kontenstammdaten; Kontenbewegungen oder Kontenst\u00e4nde k\u00f6nnen nicht ermittelt werden! Die Kontoabfrage gibt also nur Auskunft dar\u00fcber, bei welchen Kreditinstituten die abgefragte Person Konten oder Depots unterh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber hat sich dabei f\u00fcr ein Abrufverfahren entschieden.<\/p>\n<p>Die Kreditinstitute f\u00fchren die Stammdaten in einer separaten Datenbank, so dass die Stammdaten abgerufen werden k\u00f6nnen, ohne dass das Kreditinstitut davon erf\u00e4hrt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Banken keine Kenntnis von dem Abruf erlangen. Andernfalls w\u00e4re der Bankkunde nicht mehr davor gesch\u00fctzt, dass seine Bank oder Sparkasse den Kontenabruf zum Anlass nimmt und selbst Pr\u00fcfungen anstellt, insbesondere im Hinblick auf die Kreditw\u00fcrdigkeit ihres Kunden.<\/p>\n<p>Kontenstammdaten sind die Nummer eines Kontos oder Depots, der Tag der Errichtung und der Tag der Aufl\u00f6sung des Kontos oder Depots, der Name und &#8211; bei nat\u00fcrlichen Personen &#8211; der Tag der Geburt des Inhabers und eines Verf\u00fcgungsberechtigten sowie der Name und die Anschrift eines abweichend wirtschaftlich Berechtigten.<\/p>\n<p>Ein Kontenabruf ist auch zul\u00e4ssig, um Konten oder Depots zu ermitteln, bei denen der Steuerpflichtige nicht Kontoinhaber oder Verf\u00fcgungsberechtigter, sondern abweichend wirtschaftlich Berechtigter ist.<\/p>\n<p>Vor einem Kontenabruf wird der Betroffene in der Regel um Aufkl\u00e4rung des steuer- bzw. leistungserheblichen Sachverhalts gebeten. Dabei ist der Betroffene auf die M\u00f6glichkeit eines Kontenabrufs hinzuweisen; dies kann auch durch ausdr\u00fccklichen Hinweis in amtlichen Vordrucken und Merkbl\u00e4ttern geschehen (\u00a7 93 Abs. 9 AO). Der Abruf bei den Kreditinstituten darf erst dann erfolgen, wenn ein Auskunftsersuchen nicht zum Ziele gef\u00fchrt hat oder keinen Erfolg verspricht. Diese Einschr\u00e4nkung soll gew\u00e4hrleisten, dass ein Ersuchen erst dann gestellt wird, wenn alle eigenen Ermittlungsm\u00f6glichkeiten ausgesch\u00f6pft wurden. Ein Kontenabruf ohne konkreten Anlass soll so verhindert werden.<\/p>\n<p>Nach Durchf\u00fchrung eines Kontenabrufs ist der Betroffene vom Ersuchenden \u00fcber den Abruf zu benachrichtigen. Ein Hinweis auf die M\u00f6glichkeit eines Kontenabrufs vor Stellen des Ersuchens und eine Benachrichtigung nach Durchf\u00fchrung eines Kontenabrufs kann unterbleiben, soweit<\/p>\n<p>1.)\u00a0 sie die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der in der Zust\u00e4ndigkeit des\u00a0\u00a0 Ersuchenden liegenden Aufgaben gef\u00e4hrden w\u00fcrden,<br \/>\n2.) sie die \u00f6ffentliche Sicherheit oder Ordnung gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrden, oder<br \/>\n3.) die Tatsache des Kontenabrufs nach einer Rechtsvorschrift oder seinem Wesen nach, insbesondere wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden muss<\/p>\n<p>und deswegen das Interesse des Betroffenen zur\u00fccktreten muss. Diese Regelungen orientieren sich an den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.<\/p>\n<p>Die Verantwortung f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit des Datenabrufs und der Daten\u00fcbermittlung tr\u00e4gt die ersuchende Beh\u00f6rde (\u00a7 93b Abs. 3 AO). Das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern pr\u00fcft lediglich, ob das Ersuchen plausibel ist. Zum Zweck der Kontrolle der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit von Kontenabrufersuchen und durchgef\u00fchrten Kontenabrufen sind das Ersuchen und die Ergebnisse eines Kontenabrufs von den Verantwortlichen der ersuchenden Beh\u00f6rde zu dokumentieren (\u00a7 93 Abs. 10 AO).<\/p>\n<p>Im Interesse des Betroffenen ist eine Information des Kreditinstituts \u00fcber die Durchf\u00fchrung eines Kontenabrufs ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Kontenabruf f\u00fcr nichtsteuerliche Zwecke (andere Beh\u00f6rden nach \u00a7 93 Abs. 8 AO)<\/strong><\/p>\n<p>Nach \u00a7 93 Abs. 8 AO wird die M\u00f6glichkeit des Kontenabrufs auch den f\u00fcr die Verwaltung<\/p>\n<p>1.) der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,<br \/>\n2.) der Sozialhilfe nach dem Zw\u00f6lften Buch Sozialgesetzbuch,<br \/>\n3.) der Ausbildungsf\u00f6rderung nach dem Bundesausbildungsf\u00f6rderungsgesetz,<br \/>\n4.) der Aufstiegsf\u00f6rderung nach dem Aufstiegsfortbildungsf\u00f6rderungsgesetz<br \/>\n5.) des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz<\/p>\n<p>zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden er\u00f6ffnet. F\u00fcr andere Zwecke ist ein Kontenabrufersuchen nur zul\u00e4ssig, soweit dies durch ein Bundesgesetz ausdr\u00fccklich zugelassen ist.<\/p>\n<p>Ein Kontenabruf ist in allen aufgef\u00fchrten F\u00e4llen nur zul\u00e4ssig, soweit dies zur \u00dcberpr\u00fcfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist.<\/p>\n<p>Das Kontenabrufersuchen, das nur auf einem amtlichen Vordruck gestellt werden kann, ist von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde unmittelbar an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern zu richten. Die Vordrucke stehen diesen Beh\u00f6rden auf besonderen Internetseiten, auf die die Allgemeinheit keinen Zugriff hat, zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit eines Kontenabrufs nach \u00a7 93 Abs. 8 AO kann vom zust\u00e4ndigen Gericht (Verwaltungsgericht oder Sozialgericht) im Rahmen der \u00dcberpr\u00fcfung des Leistungsbescheids oder eines anderen Verwaltungsaktes, zu dessen Vorbereitung der Kontenabruf vorgenommen wurde, oder isoliert im Wege der Leistungs- oder (Fortsetzungs-) Feststellungsklage \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/strong><\/span><\/p><\/blockquote>\n<h4>Kontodatenabruf &#8211; Weitere Fragen<\/h4>\n<p>Wer als Betroffener weitere Fragen zum Thema Kontodatenabruf durch das JobCenter hat, kann gerne eine unserer offenen und kostenfreien Rechtsberatungen aufsuchen.<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color: #800080;\">Wer der Meinung ist, dass man f\u00fcr Geld alles haben kann, ger\u00e4t leicht in den Verdacht, dass er f\u00fcr Geld alles zu tun bereit ist.<\/span><\/p>\n<p>Benjamin Franklin<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kontodatenabruf &#8211; staatliche Schn\u00fcffelei Laut \u00fcbereinstimmenden Presseberichten riefen im vergangenen Jahr deutsche Beh\u00f6rden so viele Kontodaten ab wie nie zuvor. 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