{"id":10242,"date":"2015-04-09T17:38:02","date_gmt":"2015-04-09T15:38:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=10242"},"modified":"2018-02-15T18:25:39","modified_gmt":"2018-02-15T17:25:39","slug":"temporaere-bedarfsgemeinschaft-urteil-sg-detmold","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/10242\/temporaere-bedarfsgemeinschaft-urteil-sg-detmold\/","title":{"rendered":"Tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft &#8211; Urteil SG Detmold"},"content":{"rendered":"<h3><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Tempor\u00e4re-Bedarfsgemeinschaft.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-10244\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Tempor\u00e4re-Bedarfsgemeinschaft-300x199.jpg\" alt=\"Tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft\" width=\"300\" height=\"199\" srcset=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Tempor\u00e4re-Bedarfsgemeinschaft-300x199.jpg 300w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Tempor\u00e4re-Bedarfsgemeinschaft-1024x681.jpg 1024w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Tempor\u00e4re-Bedarfsgemeinschaft-226x150.jpg 226w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Tempor\u00e4re-Bedarfsgemeinschaft-150x100.jpg 150w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Tempor\u00e4re-Bedarfsgemeinschaft.jpg 1280w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft &#8211; Brisantes Thema<\/h3>\n<p>Die sog. tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft ist eine tats\u00e4chlich konflikttr\u00e4chtige Rechtsfrage. Die immer wieder in Auseinandersetzungen vor der Sozialgerichtsbarkeit m\u00fcndet. So auch im ein Fall einer tempor\u00e4ren Bedarfsgemeinschaft vor dem Sozialgericht Detmold. Dieser mittels Pressemitteilung ver\u00f6ffentlichte Beschluss stellt eine Verfestigung der Rechtsprechung des BSG zur tempor\u00e4ren Bedarfsgemeinschaft dar. Wir weisen unsere Leser auf diesen Beschluss hin, da unseren Erfahrungen nach sich die Rechtsprechung des SG\u00a0Detmold und des SG\u00a0Duisburg, in dessen Zust\u00e4ndigkeitsbereich Essen f\u00e4llt, vielfach \u00e4hnelt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>Tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft &#8211; Der Beschluss<\/h4>\n<p>Hier also zun\u00e4chst einmal die Pressemitteilung des SG Detmold zur tempor\u00e4ren Bedarfsgemeinschaft:<\/p>\n<blockquote><p>Sozialgericht Detmold Presseinformation<br \/>\nDetmold, 12.02.2015<br \/>\nHerausgeber: Der Pr\u00e4sident des Sozialgerichts, Richthofenstra\u00dfe\u00a03, 32756\u00a0Detmold,<br \/>\nRuf (05231)7040 \u2013 Fax (05231)704204<br \/>\nVerantwortlich f\u00fcr den Inhalt: Vizepr\u00e4sident des Sozialgerichts Uwe Wacker<\/p>\n<p>Kinder haben einen jeweils gek\u00fcrzten Anspruch auf Regelleistungen, sofern sie im Wechsel bei der Mutter und bei dem Vater leben.<\/p>\n<p>Wenn aufgrund einer Vereinbarung \u00fcber die Aus\u00fcbung der elterlichen Sorge Kinder 4\u00a0Tage pro Woche bei der Mutter und 3\u00a0Tage bei dem Vater leben, steht den Kindern f\u00fcr die Bedarfsgemeinschaft, die sie mit der Mutter bilden, nur ein anteiliger Satz des Regelbedarfes zu (4\/7). Die Kosten der Unterkunft werden ungek\u00fcrzt zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Mutter kann nicht einwenden, sie komme f\u00fcr den generellen Unterhalt der Kinder auf.<\/p>\n<p>Die 18.\u00a0Kammer des Sozialgerichts Detmold best\u00e4tigte im Rahmen einer Eilentscheidung einen entsprechenden K\u00fcrzungsbescheid des Jobcenters f\u00fcr 4\u00a0Geschwisterkinder im Alter von 4\u00a0bis\u00a010 Jahren. Auch bei wechselnden Aufenthalten ergeben sich n\u00e4mlich \u2013 so das Gericht \u2013 keine Anspr\u00fcche f\u00fcr mehr als 30\u00a0Tage monatlich. F\u00fcr einen Zeitraum, in dem die Kinder eine sogenannte tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft mit dem Vater bilden, steht ihnen kein Sozialgeldanspruch als Teil der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter zu.<\/p>\n<p><span style=\"color: #0000ff;\">Die Eltern sind verpflichtet, sich dar\u00fcber zu einigen, wer welche Kosten f\u00fcr die Kinder deckt. Dies ist Bestandteil der elterlichen Sorge.<\/span><\/p>\n<p>S 18 AS 1733\/14 ER<br \/>\nBeschluss v. 27.10.2014<br \/>\nrechtskr\u00e4ftig<\/p><\/blockquote>\n<h4>Tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft &#8211; Die Grundlage f\u00fcr diesen Beschluss<\/h4>\n<p>Mit seiner Rechtsauslegung zu der tempor\u00e4ren Bedarfsgemeinschaft folgt das SG Detmold der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Deshalb f\u00fcr Interessierte die etwas ausf\u00fchrlicheren Begr\u00fcndungen des BSG.<\/p>\n<p>Hierzu verweisen auf das Urteil des BSG vom 12.\u00a0Juni\u00a02013 &#8211; <a title=\"lexitius.com \/ Urteil BSg\" href=\"http:\/\/lexetius.com\/2013,4261\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">B\u00a014\u00a0AS\u00a050\/12\u00a0R<\/a> &#8211; Randnummern\u00a020\u00a0und\u00a021:<\/p>\n<blockquote><p>[20] 5. Einem Anspruch auf anteilige Regelleistung steht nicht entgegen, dass dem Kl\u00e4ger nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des SG f\u00fcr jeweils 30\u00a0Tage pro Monat Regelleistungen als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter bewilligt worden sind. Zwar ist im Ausgangspunkt zutreffend, dass dem Kl\u00e4ger auch bei regelm\u00e4\u00dfigen Aufenthalten in zwei Bedarfsgemeinschaften monatlich insgesamt Anspr\u00fcche nur f\u00fcr 30\u00a0Tage zustehen. Dies folgt aus dem Pauschalierungsgedanken der Regelleistung. Wie der Senat bereits entschieden hat, kommen deshalb Abschl\u00e4ge f\u00fcr Bedarfe, die in einer der Bedarfsgemeinschaften regelm\u00e4\u00dfig oder gar typischerweise nicht zu decken sind (Bekleidung, Haushaltsger\u00e4te, usw), nicht in Betracht (BSG\u00a0Urteil vom 2.\u00a07.\u00a02009 &#8211; B\u00a014\u00a0AS\u00a075\/08\u00a0R &#8211; SozR\u00a04-4200\u00a0\u00a7\u00a07\u00a0Nr\u00a013\u00a0RdNr\u00a017). Das gilt auch f\u00fcr die Konstellation, in der das Kind in beiden Haushalten seiner getrennt lebenden Eltern hilfebed\u00fcrftig im Sinne des SGB\u00a0II ist. Die Regelleistung deckt den Bedarf f\u00fcr den regelm\u00e4\u00dfigen Lebensunterhalt ab; insgesamt ergeben sich aber auch bei wechselnden Aufenthalten damit Anspr\u00fcche auf Regelleistungen f\u00fcr nicht mehr als 30\u00a0Tage. Entstehen nachgewiesenerma\u00dfen in einem der Haushalte laufend h\u00f6here Bedarfe wegen der wechselnden Aufenthalte des Kindes, die nicht durch vorrangige Unterhaltsleistungen gedeckt sind, kommt hinsichtlich solcher Bedarfe im Einzelfall allenfalls einen Mehrbedarf nach \u00a7\u00a021\u00a0Abs\u00a06\u00a0SGB\u00a0II in seiner seit dem 3.6.2010 geltenden Fassung in Betracht.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">[21] Gleichwohl kann der Beklagte dem Kl\u00e4ger nicht entgegenhalten, sein Bedarf sei durch die Bewilligung von Leistungen f\u00fcr 30 Tage in der Bedarfsgemeinschaft seiner Mutter abschlie\u00dfend gedeckt worden. Lebt ein Kind regelm\u00e4\u00dfig in zwei Bedarfsgemeinschaften, ist der Bedarf in der einen Bedarfsgemeinschaft nicht deckungsgleich mit dem Bedarf in der anderen Bedarfsgemeinschaft. Dies ist Folge der Regelungen in \u00a7\u00a09\u00a0Abs\u00a02\u00a0S\u00e4tze\u00a02\u00a0und\u00a03\u00a0SGB\u00a0II, wonach der jeweilige Bedarf eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft nur in Abh\u00e4ngigkeit zum Bedarf der \u00fcbrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft festgestellt werden kann (zuletzt Urteil des Senats vom 16.4.2013 &#8211; B\u00a014\u00a0AS\u00a071\/12\u00a0R &#8211; zur Ver\u00f6ffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr\u00a016). Da die Bedarfsgemeinschaften im Falle des umgangsbedingten Wechsels des Aufenthalts eines Kindes nicht personenidentisch sind, handelt es sich um zwei Anspr\u00fcche, die unterschiedlich hoch sein k\u00f6nnen und sich in zeitlicher Hinsicht gerade ausschlie\u00dfen. Die Leistungen f\u00fcr Regelbedarfe an den Tagen des Aufenthalts beim Vater sind nicht lediglich fehlerhaft an die Mutter als Vertreterin der dortigen Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt worden. F\u00fcr die Tage, an denen sich der Kl\u00e4ger weniger als 12\u00a0Stunden bei seiner Mutter aufhielt, bestand dort kein (Regel) Bedarf und also der Sache nach kein Anspruch auf Regelleistung. <span style=\"color: #0000ff;\">Die Anspr\u00fcche auf Leistungen f\u00fcr Kinder, die sich aus den unterschiedlichen Bedarfslagen in wechselnden Bedarfsgemeinschaften ergeben, stellen nicht lediglich &#8222;ein Zuordnungsproblem innerhalb famili\u00e4rer Beziehungen&#8220; dar, wie der Beklagte meint. Die Mittellosigkeit des Kl\u00e4gers ist nicht unmittelbare Folge der (vorliegend tiefgreifenden) Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, die etwa die Realisierung von zivilrechtlichen Anspr\u00fcchen gegen einen der Elternteile erschwert, sondern Konsequenz der Hilfebed\u00fcrftigkeit in beiden Bedarfsgemeinschaften. Bei zutreffender Ber\u00fccksichtigung dieser rechtlichen Vorgaben durch die beteiligten Jobcenter stellt sich deshalb die vom SG diskutierte Frage der Pflicht des Kl\u00e4gers zur vorrangigen Realisierung eines Anspruchs auf Weitergabe der gew\u00e4hrten Regelleistung gegen die Mutter nicht.<\/span><\/span><\/p><\/blockquote>\n<h4>Tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft &#8211; Ein kurzer Hinweis<\/h4>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Dem aufmerksamen Leser ist sicherlich nicht entgangen, dass das damalig verklagte JobCenter eine \u00e4hnliche Auffassung vertreten hat, wie sie nun das SG Detmold vertritt. Das verdeutlicht der Satz &#8222;<span style=\"color: #0000ff;\">Die Anspr\u00fcche auf Leistungen f\u00fcr Kinder, die sich aus den unterschiedlichen Bedarfslagen in wechselnden Bedarfsgemeinschaften ergeben, stellen nicht lediglich ein Zuordnungsproblem innerhalb famili\u00e4rer Beziehungen dar, wie der Beklagte meint<\/span>&#8222;. Ebenso wird aber ersichtlich, dass das BSG eben genau dieser Auffassung nicht gefolgt ist.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>Von daher ist unserer Meinung nach der Schlu\u00dfsatz der Pressemitteilung des SG Detmold kritisch zu sehen.<\/p>\n<blockquote><p><strong><span style=\"color: #008000;\">Unter die gr\u00f6\u00dften Entdeckungen, auf die der menschliche Verstand in den neuesten Zeiten gefallen ist, geh\u00f6rt meiner Meinung nach wohl die Kunst, B\u00fccher zu beurteilen, ohne sie gelesen zu haben.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Georg Christoph Lichtenberg (1742-99), dt. Aphoristiker u. Physiker<\/span><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft &#8211; Brisantes Thema Die sog. tempor\u00e4re Bedarfsgemeinschaft ist eine tats\u00e4chlich konflikttr\u00e4chtige Rechtsfrage. Die immer wieder in Auseinandersetzungen vor der Sozialgerichtsbarkeit m\u00fcndet. So auch im ein Fall einer tempor\u00e4ren Bedarfsgemeinschaft vor dem Sozialgericht Detmold. Dieser mittels Pressemitteilung ver\u00f6ffentlichte Beschluss stellt eine Verfestigung der Rechtsprechung des BSG zur tempor\u00e4ren Bedarfsgemeinschaft&#8230; <a class=\"continue-reading-link\" href=\"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/10242\/temporaere-bedarfsgemeinschaft-urteil-sg-detmold\/\"> Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr; <\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[182],"tags":[62,42,165,171,25,98,35,85,160],"class_list":["post-10242","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-beachtenswerte-gerichtsurteile","tag-bedarfsgemeinschaft","tag-bundesagentur-fur-arbeit","tag-bundessozialgericht","tag-eckregelsaetze","tag-jobcenter","tag-klage","tag-rechtsberatung","tag-sgb-ii","tag-sozialgericht"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10242","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10242"}],"version-history":[{"count":9,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10242\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11261,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10242\/revisions\/11261"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10242"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10242"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10242"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}