{"id":10062,"date":"2015-04-02T07:29:33","date_gmt":"2015-04-02T05:29:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=10062"},"modified":"2023-06-07T15:03:26","modified_gmt":"2023-06-07T13:03:26","slug":"nahles-neue-graue-eminenz-der-regierungspolitik","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/10062\/nahles-neue-graue-eminenz-der-regierungspolitik\/","title":{"rendered":"Nahles &#8211; Neue graue Eminenz der Regierungspolitik?"},"content":{"rendered":"<h3><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Nahles.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-10063\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Nahles-300x231.jpg\" alt=\"Nahles\" width=\"300\" height=\"231\" srcset=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Nahles-300x231.jpg 300w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Nahles-1024x787.jpg 1024w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Nahles-195x150.jpg 195w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Nahles-150x115.jpg 150w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Nahles.jpg 1280w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Andrea Nahles &#8211; die neue graue Eminenz Deutschlands?<\/h3>\n<p>Angesichts der Entwicklungen in der BMAS-Aff\u00e4re beim Regelsatz f\u00fcr vollj\u00e4hrige Menschen mit Handicap stellt sich die Frage, ob Sozialministerin Andrea Nahles die neue graue Eminenz der deutschen Regierungspolitik ist oder nicht. Denn bisher hatte sich Frau Nahles selbst dem \u00f6ffentlichen Druck nicht gebeugt und konsequent an ihrer Linie festgehalten. Nunmehr ist sie aber doch &#8222;eingeknickt&#8220; und will die Urteile des BSG zu dieser Rechtsfrage anerkennen und umsetzen. Allerdings in einer \u00e4u\u00dferst fragw\u00fcrdigen Weise.<\/p>\n<p>Was da im Hintergrund im politischen Berlin innerhalb der Gro\u00dfen Koalition so alles &#8222;gelaufen&#8220; ist, verm\u00f6gen wir nicht zu sagen. Allerdings dr\u00e4ngt sich der Eindruck auf, dass Frau Nahles, die seit Bestehen der GroKo seitens der SPD als die neue graue Eminenz der deutschen Politik aufgebaut wurde, hier regelrecht zur\u00fcckgepfiffen wurde.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>Frau Nahles und die Realit\u00e4t<\/h4>\n<p>Hier hat wohl wieder einmal das Motto &#8222;Ober sticht Unter&#8220; zugeschlagen. Allem Anschein nach hat die Bundeskanzlerin intern &#8222;ein Machtwort&#8220; gesprochen. Sie war wohl um W\u00e4hlerstimmen besorgt. Der durch das Verhalten von Andrea Nahles entstandene &#8222;Imageschaden&#8220; f\u00fcr die deutsche Politik l\u00e4sst sich dadurch aber nicht begrenzen. Auch wenn die deutschen W\u00e4hler im wahrsten Sinne des Wortes nur \u00fcber ein absolutes Kurzzeitged\u00e4chtnis verf\u00fcgen, wird aus dieser Aff\u00e4re etwas h\u00e4ngenbleiben.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr werden hoffentlich die Sozialverb\u00e4nde und vielleicht eingeschr\u00e4nkt die Religionsgemeinschaften sorgen. Denn hier wurden zum zweiten Male durch Frau Nahles die Menschenrechte mit F\u00fc\u00dfen getreten. Erst die &#8222;Geschichte&#8220; mit der sechsmonatigen &#8222;Sperrklausel&#8220; f\u00fcr Langzeiterwerbslose beim gesetzlichen Mindestlohn und nun die vors\u00e4tzliche Benachteiligung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung. Das Ma\u00df ist voll!<\/p>\n<h4>Frau Nahles und die Chronologie des Absturzes<\/h4>\n<p>In diesem Zusammenhang wollen wir zuerst erneut auf unseren Artikel &#8222;<a title=\"BMAS und der unfassbare Rechtsversto\u00df\" href=\"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/9241\/bmas-und-der-unfassbare-rechtsverstoss\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BMAS\u00a0und\u00a0der\u00a0unfassbare\u00a0Rechtsversto\u00df<\/a>&#8220; hinweisen, in welchem wir uns der grunds\u00e4tzlichen Thematik gewidmet und diese erl\u00e4utert haben. Die Haltung des BMAS in dieser Rechtsfrage ist ja seit dem Jahr 2011 hinl\u00e4nglich bekannt. Das diese dann aber seit ihrer Amts\u00fcbernahme auch von Frau Nahles konsequent vertreten wurde, verdeutlicht, dass die SPD nichts mehr mit der sozialen Gerechtigkeit zu tun hat, die sie sich zumindest nach au\u00dfen und gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit auf die Fahne geschrieben hat. Kaum ist sie an der &#8222;Macht&#8220;, sind nahezu alle Forderungen aus der Zeit der Opposition vergessen.<\/p>\n<p>Wir hoffen, dass die\u00a0Sozialverb\u00e4nde sich nicht durch Frau Nahles, bzw. die Regierung t\u00e4uschen lassen und wachsam bleiben. Ob die Kirchen es sein werden, mag bezweifelt werden. Zumindest was die katholische Kirche betrifft, die ja bekanntlicherma\u00dfen der Union &#8222;sehr nahe steht&#8220;. Das verdeutlicht ein Beitrag der katholischen Kirche zu dem &#8222;Stimmungswandel&#8220; von Frau Nahles:<\/p>\n<blockquote><p>Protest von Sozialverb\u00e4nden zeigt Wirkung<br \/>\n80 Euro mehr f\u00fcr Behinderte<\/p>\n<p>Ein \u00c4rgernis geht zu Ende: Erwachsene Behinderte, die nicht im eigenen Haushalt leben k\u00f6nnen, erhalten weniger Sozialhilfe als beispielsweise Ehepartner. Sozialministerin Nahles hebt die K\u00fcrzung nun auf &#8211; und setzt endlich entsprechende Urteile um.<\/p>\n<p>Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) beendet die Sozialhilfe-K\u00fcrzungen f\u00fcr erwachsene behinderte Menschen. Auch wenn sie nicht im eigenen Haushalt leben k\u00f6nnen, sollen sie genauso viel Geld erhalten wie Singles. Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Christian Westhoff, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag auf Anfrage, Arbeitsministerin Nahles werde eine entsprechende Weisung erteilen, die so schnell wie m\u00f6glich umgesetzt werden solle. Zust\u00e4ndig sind daf\u00fcr die Bundesl\u00e4nder.<\/p>\n<p>80 Euro mehr im Monat<\/p>\n<p>Damit erhalten behinderte Menschen, die im Erwachsenenalter bei ihren Eltern wohnen bleiben, k\u00fcnftig jeden Monat rund 80 Euro mehr Sozialhilfe als bisher. Mit der Weisung setzt Nahles mehrere Urteile des Bundessozialgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Die Richter in Kassel hatten argumentiert, die 20-Prozent-K\u00fcrzung versto\u00dfe gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenkonvention.<\/p>\n<p>F\u00fcr Erwachsene in der Grundsicherung gilt normalerweise die Regelbedarfsstufe\u00a0I mit 100\u00a0Prozent der Leistungen, f\u00fcr Ehe- und Lebenspartner die Stufe\u00a0II, in der\u00a090 Prozent der Grundsicherung gezahlt werden. 2011 waren die Regelbedarfsstufen neu gefasst worden. Seitdem gilt f\u00fcr vollj\u00e4hrige Behinderte, die nicht im eigenen Haushalt leben, die 20-Prozent-K\u00fcrzung in der Regelbedarfsstufe\u00a0III. Sie ist von Behindertenverb\u00e4nden vielfach als Diskriminierung kritisiert worden.<\/p>\n<p>Neuregelung im Jahr 2016<\/p>\n<p>Sozialministerin Nahles stellt nun eine gesetzliche Neuregelung f\u00fcr das Jahr 2016 in Aussicht, wenn auch die Hartz-IV-S\u00e4tze wieder neu bemessen werden. Bis sie in Kraft treten, also voraussichtlich bis Anfang 2017, soll nun eine \u00dcbergangsregelung gelten, wonach in der Bedarfsstufe\u00a0III genauso hohe Leistungen bezahlt werden wie in Stufe I. Abgeschafft wird die Stufe\u00a0III damit noch nicht &#8211; aber die Behinderten werden finanziell nicht l\u00e4nger benachteiligt.<\/p><\/blockquote>\n<h4>Frau Nahles &#8211; Skepsis ist angebracht<\/h4>\n<p>Wie dem Beitrag des Domradios zu entnehmen ist, \u00e4u\u00dfert sich der Sender nicht n\u00e4her zu der fragw\u00fcrdigen Vorgehensweise des BMAS und der von Frau Nahles. Genau darin ist aber die Gefahr zu sehen, denn es ist davon auszugehen, dass mit der erw\u00e4hnten gesetzlichen Neuregelung die Entrechtung von Menschen mit Behinderung erneut manifestiert wird. Hierbei denken wir vorallendingen an die statistischen Tricksereien der Bundesregierung in Zusammenhang mit der methodischen Neuberechnung der Eckregels\u00e4tze im Jahr 2011 aufgrund des BVerfG-Urteils aus dem Jahr\u00a02010.<\/p>\n<p>Anscheinend teilt der auch Verein Tacheles\u00a0e.V. unsere Bedenken. Deshalb haben wir uns daf\u00fcr entschieden, einen hervorragend geschrieben Leitarktikel von diesem zu \u00fcbernehmen:<\/p>\n<blockquote><p>Erstellt am 31.03.2015<\/p>\n<p>Zur Ank\u00fcndigung des BMAS der BSG-Rechtsprechung vorerst Folge zu leisten und sogar Leistungen nachzuzahlen<\/p>\n<p>Mit gleich drei Urteilen entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 23\u00a0Juli\u00a02014, dass vollj\u00e4hrigen Menschen mit Behinderung, die im Elternhaus oder in einer Wohngemeinschaften leben, der Eckregelsatz in H\u00f6he von 100\u00a0Prozent zusteht (Aktenzeichen: B\u00a08\u00a0SO\u00a014\/13\u00a0R, B\u00a08 \u00a0O\u00a031\/12\u00a0R, B\u00a08\u00a0SO\u00a012\/13\u00a0R). Daraufhin hatte das Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales (BMAS) unter anderem mit Erlass vom 8.\u00a0August\u00a02014 und sp\u00e4teren Rundschreiben angeordnet, diese h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht umzusetzen.<\/p>\n<p>Pl\u00f6tzlicher Meinungsumschwung<\/p>\n<p>Nach massivem \u00f6ffentlichem Druck und der Ver\u00f6ffentlichung entsprechender Rundschreiben im Internet, lenkt das BMAS nun ein und beabsichtigt eine sogenannte \u201ewirkungsgleiche\u201c Umsetzung der BSG-Urteile vom Sommer letzten Jahres. Das BMAS erkennt ferner an, dass das BSG durchaus eine Rechtsvorschrift auslegen kann ohne eine Vorlage zum BVerfG zu machen.<\/p>\n<p>Weiter f\u00fchrt das BMAS formell eine Anh\u00f6rung durch und gab den von der Regelsatzerh\u00f6hung betroffenen Bundesl\u00e4ndern die M\u00f6glichkeit, bis zum 27.\u00a0M\u00e4rz\u00a02015 hierzu Stellung zu nehmen. Die L\u00e4nder w\u00e4ren zust\u00e4ndig, eine entsprechende und &#8211; wie zu hoffen ist \u2013 einheitliche Umsetzung der Regelsatzurteile bei Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB\u00a0II, der Hilfe zum Lebensunterhalt, sicher zu stellen.<\/p>\n<p>Danach will das BMAS durch Erlass regeln, dass r\u00fcckwirkend bis zum 01.01.2013 \u2013 ohne extra Antrag, \u00dcberpr\u00fcfungsantrag, Widerspruch oder anh\u00e4ngigem Klageverfahren \u2013 der Eckregelsatz\/Regelbedarfsstufe 1 nachzuzahlen ist. Das bedeutet, dass f\u00fcr rund 40.000 betroffene Grundsicherungsbeziehende r\u00fcckwirkend bis Januar\u00a02013 76\u00a0EUR\u00a0(2013), 78\u00a0EUR\u00a0(2014) und 79\u00a0EUR\u00a0(2015) pro Monat, also f\u00fcr insgesamt 27\u00a0Monate 2.085\u00a0EUR nachzuzahlen sind. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass der Nachzahlungsbetrag mit 4\u00a0Prozent zu verzinsen (\u00a7\u00a044\u00a0Abs.\u00a01\u00a0SGB\u00a0I) und nicht als Einkommen anzurechnen ist (\u00a7\u00a082\u00a0Abs.\u00a01\u00a0S.\u00a01\u00a0SGB\u00a0XII). Mit Blick auf den nicht unerheblichen Nachzahlungsbetrag und das niedrige Schonverm\u00f6gen in H\u00f6he von 2600\u00a0EUR \u00fcberlegt das BMAS, den Betrag zwei Jahre lang als Verm\u00f6gen anrechnungsfrei zu stellen.<\/p>\n<p>Von dieser Regelung profitieren im \u00dcbrigen nicht nur Menschen mit Behinderung. Auch erwachsene voll erwerbsgeminderte Personen, die z.B. bei den Eltern wohnend Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB\u00a0XII beziehen, und keinen eigenen Haushalt f\u00fchren, m\u00fcssen in die Regelung miteinbezogen werden, wenn ein Mindestma\u00df an eigener Haushaltsf\u00fchrung vorliegt.<\/p>\n<p>Pl\u00e4ne des Ministeriums sind unklar<\/p>\n<p>Bei dem Schreiben handelt es sich allerdings nur um eine befristete Anweisung, die in erster Linie darauf abzielt, derzeit bei den Sozialgerichten anh\u00e4ngige Verfahren zu beenden bzw. neue vorerst zu vermeiden. Des Weiteren ist man dort offensichtlich um eine Begrenzung des Imageschadens in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung bem\u00fcht.<\/p>\n<p>Das BMAS h\u00e4lt grunds\u00e4tzlich an seiner Rechtsauffassung fest, dass Menschen mit Behinderung, die nicht alleine oder als Partner in einem Haushalt leben, einen (nach unten) abweichenden Bedarf zum Lebensunterhalt haben. Bei der aktuell laufenden Erhebungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, deren Ergebnisse Ende\u00a02015 erwartet werden, k\u00f6nnte demnach nachgebessert und der Bedarf der Personengruppe in einer Sonderauswertung genauer erfasst werden. Ziel dieser erweiterten Datenerhebung und -auswertung k\u00f6nnte sein, mit einer statistisch untermauerten, hinreichend begr\u00fcndeten, neuen Regelbedarfsstufe\u00a03 f\u00fcr SGB-XII-Leistungsbeziehende ohne eigenen Haushalt die Vorgaben der BSG-Rechtsprechung erneut zu umschiffen.<\/p>\n<p>Im Sinne einer ernst gemeinten Inklusion w\u00e4re es allerdings l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig, dass sich auch in Bezug auf behinderte und voll erwerbsgeminderte erwachsene Menschen eine gesetzliche Vermutungsregelung durchsetzt, die eine eigenst\u00e4ndige und von Mitbewohnern unabh\u00e4ngige Lebensf\u00fchrung als Regel konstituiert und Leistungsberechtigten nicht als lebensl\u00e4ngliche Anh\u00e4ngsel eines wie auch immer gearteten \u201eHaupthaushalts\u201c definiert.<\/p>\n<p>Best\u00e4ndiger Widerstand<\/p>\n<p>Vielleicht ist das einer der Gr\u00fcnde, warum das BSG best\u00e4ndig seit 2009 unter unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben zur Regelsatzermittlung an dem 100-Prozent-Regelsatz f\u00fcr Menschen mit Behinderung festh\u00e4lt. Trotz oder gerade wegen des Konfrontationskurses des Bundesministeriums untermauerte das Gericht mit zwei weiteren Urteilen vom 24.\u00a0M\u00e4rz\u00a02015 seine Rechtsprechung zum 100-Prozent-Regelsatz und zur Vermutung einer gemeinsamen Haushaltsf\u00fchrung unter Beteiligung des behinderten Menschen (http:\/\/juris.bundessozialgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bsg&amp;Art=ps&amp;Datum=2015&amp;nr=13788&amp;pos=0&amp;anz=6).<\/p>\n<p>Durch die konsequente Ver\u00f6ffentlichung der ministerialen Verwaltungsanweisungen, deren Skandalisierung und der Erzeugung \u00f6ffentlicher Aufmerksamkeit f\u00fcr ein Thema, das l\u00e4ngst in Vergessenheit geraten schien, konnte der \u00fcberraschende Meinungsumschwung beim BMAS bef\u00f6rdert werden. Der Druck hat sich gelohnt: Eine generelle Nachzahlung von Leistungen mit 27\u00a0Monaten R\u00fcckwirkung ohne extra \u00dcberpr\u00fcfungsantrag, das hat Seltenheitswert. Die Nachahmung ist daher w\u00e4rmstens zu empfehlen.<\/p>\n<p>Frank\u00a0J\u00e4ger &amp; Harald\u00a0Thom\u00e9<\/p>\n<p>Tacheles-Onlineredaktion<\/p><\/blockquote>\n<h4>Frau Nahles &#8211; Und der n\u00e4chste Coup<\/h4>\n<p>Wie Frau Nahles versuchen wird, Leistungsberechtigte mit Behinderung weiter hinters Licht zu f\u00fchren, wird Bestandteil eines weiteren Artikels werden.<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color: #ff00ff;\">Dem fehlte nie, der freche Laster \u00fcbte, die Unversch\u00e4mtheit, seine Tat zu leugnen.<br \/>\n<span style=\"color: #000000;\">William Shakespeare<\/span><\/span><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Andrea Nahles &#8211; die neue graue Eminenz Deutschlands? Angesichts der Entwicklungen in der BMAS-Aff\u00e4re beim Regelsatz f\u00fcr vollj\u00e4hrige Menschen mit Handicap stellt sich die Frage, ob Sozialministerin Andrea Nahles die neue graue Eminenz der deutschen Regierungspolitik ist oder nicht. 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