{"id":2762,"date":"2013-04-04T13:16:58","date_gmt":"2013-04-04T11:16:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?page_id=2762"},"modified":"2017-02-18T11:55:50","modified_gmt":"2017-02-18T10:55:50","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/uber-uns\/vereinssatzung\/","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<h3>Vereinssatzung des BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V.<\/h3>\n<h4>Pr\u00e4ambel<\/h4>\n<p>Der Verein BG 45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V. hat sich gegr\u00fcndet, um durch Vernetzung und Informationsvermittlung die Selbsthilfe von Erwerbslosen und von Erwerbslosigkeit Bedrohter, materiell Verarmter und sozial Ausgegrenzter zu initiieren, deren Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zu sch\u00fctzen, zu erhalten und zu f\u00f6rdern.<br \/>\nDer Verein und seine Mitglieder setzen sich daf\u00fcr ein, durch gegenseitige Information, Beratung und Unterst\u00fctzung eine aktive Gemeinschaft zu entwickeln, gemeinsame Aktionen und Bildungsveranstaltungen durchzuf\u00fchren sowie rechtliche und sozialpolitische Missst\u00e4nde zu dokumentieren.<br \/>\nDer Verein tritt gegen jegliche Form der Ausgrenzung ein. Er ist offen f\u00fcr Menschen aller Nationalit\u00e4ten und Konfessionen, die das Anliegen und die Ziele des Vereins mittragen.<br \/>\nDie Kundgabe faschistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Haltungen innerhalb und au\u00dferhalb des Vereins in welcher Form auch immer, steht dem Sinn und Zweck dieses Vereins entgegen und wird vom Verein und seinen Mitgliedern nicht toleriert.<\/p>\n<h4>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h4>\n<p>Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und hei\u00dft BG45 &#8211; Hartz 4-Netzwerk Essen e. V. (Kurzform: BG 45) &#8222;BG&#8220; steht dabei f\u00fcr Bedarfsgemeinschaft, &#8222;45&#8220; f\u00fcr den PLZ-Bereich Essen.<br \/>\nEr hat seinen Sitz in Essen. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h4>\u00a7 2 Vereinszweck<\/h4>\n<p>Zweck des Vereins ist die Aktivierung und Initiierung der Selbsthilfe von Erwerbslosen und von Erwerbslosigkeit Bedrohter, materiell Verarmter und sozial Ausgegrenzter sowie deren Interessenvertretung. Dieser Zweck wird insbesondere durch den organisierten Austausch der Betroffenen, gegenseitige Information, Beratung und Unterst\u00fctzung, Dokumentation von relevanten rechtlichen und sozialpolitischen Missst\u00e4nden, Durchf\u00fchrung von Bildungsveranstaltungen sowie gemeinsamen Aktionen der \u00d6ffentlichkeitsarbeit erreicht.<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<h4>\u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/h4>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 4 Mitglieder \/ Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person nach Vollendung des 16. Lebensjahres oder juristische Person werden. Der Beitritt erfolgt schriftlich \u00a0oder elektronisch per Beitrittserkl\u00e4rung und bedarf der\u00a0mehrheitlichen Best\u00e4tigung durch den Vorstand.<\/p>\n<p>Im Falle eines Wiedereintritts ausgetretener oder ausgeschlossener ehemaliger Mitglieder muss die Best\u00e4tigung durch den Vorstand einstimmig erfolgen. Die Best\u00e4tigung kann auch im Umlaufverfahren erteilt werden, wobei Schweigen nicht als Zustimmung gilt. Ausschlie\u00dflich bei Neubeitritten gilt die Best\u00e4tigung sechs Wochen nach Bekanntgabe der Beitrittserkl\u00e4rung an alle Vorstandsmitglieder als erteilt, wenn nicht zuvor eine f\u00f6rmliche Abstimmung bei einem Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands beantragt wird.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschl\u00fcsse, au\u00dfer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.<\/p>\n<p>F\u00f6rdermitglieder sind im Stimmrecht den Mitgliedern gleichgestellt.<\/p>\n<p>Es werden Mitgliedsbeitr\u00e4ge in H\u00f6he von 1,- Euro monatlich, zahlbar kalenderj\u00e4hrlich im Voraus bis sp\u00e4testens 31.3. eines Jahres, erhoben. Angeh\u00f6rige Mitglieder einer BG (Haushalt) zahlen den h\u00e4lftigen Beitrag.\u00a0Von F\u00f6rdermitgliedern wird ein Beitrag von 2,- Euro monatlich erhoben, zahlbar kalenderj\u00e4hrig im Voraus bis sp\u00e4testens 31.03. eines Jahres. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz mehrmaliger Mahnung,\u00a0oder bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Satzung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds \u00a0beantragen. \u00dcber diesen Antrag beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Ein Ausschluss bedarf einer 2\/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung. Das betroffene Mitglied muss vor Ausschluss angeh\u00f6rt werden.<br \/>\nBeschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Die Protokolle sind von ProtokollantIn und VersammlungsleiterIn zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.<\/p>\n<p>Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>Aufgaben der Mitgliederversammlung:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Beschluss fassende Gremium.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt den Vorstand f\u00fcr 2 Jahre. Eine vorzeitige Abwahl einzelner Vorstandmitglieder ist m\u00f6glich. Sie bedarf einer Zweidrittelmehrheit.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die Entlastung des Vorstands.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft den Vereinshaushalt.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.<\/li>\n<li>\u00dcber Satzungs\u00e4nderungen beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/li>\n<li>Auf Antrag von mindestens zwanzig Prozent der Mitglieder muss der Vorstand eine Mitgliederversammlung einberufen.<\/li>\n<li>Auf Antrag des\/der Beitrittswilligen kann die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder die Beitrittsbest\u00e4tigung durch den Vorstand ersetzen. Im Falle eines Wiedereintritts bedarf es hierzu einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>\u00a7 5 Vorstand<\/h4>\n<p>Der Vorstand besteht aus mindestens drei, h\u00f6chstens aus sieben Mitgliedern: ersteR VorsitzendeN und zweiteR VorsitzendeN, sowie maximal f\u00fcnf BeisitzerInnen. Beschl\u00fcsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Hier\u00fcber werden schriftliche Protokolle angefertigt, die von Mitgliedern eingesehen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch 1. VorsitzendeN, 2. VorsitzendeN und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich.<\/p>\n<p>Der Vorstand l\u00e4dt schriftlich zwei Wochen im Voraus, mit gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung, mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Die Form der elektronischen Einladung ist zul\u00e4ssig; wenn das jeweilige Mitglied zugestimmt hat.<\/p>\n<p>Die\/der erste Vorsitzende f\u00fchrt die laufenden Vereinsgesch\u00e4fte.<\/p>\n<p>Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit durch das zust\u00e4ndige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, sind ersteR und zweiteR VorsitzendeR berechtigt, entsprechende \u00c4nderungen eigenst\u00e4ndig durchzuf\u00fchren. Hier\u00fcber sind die Mitglieder in geeigneter Weise zu informieren.<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Aufl\u00f6sung \/ Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks<\/h4>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen den VAMV e.V. \u2013 Ortsverband Essen (AG Essen VR 2441), der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Eine Selbstaufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer Dreiviertel-Zustimmung auf einer abschlie\u00dfenden Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h4>\u00a7 7 Revision<\/h4>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mindestens eineN RevisorIn. Ihre \/ seine Aufgaben sind die Rechnungspr\u00fcfung und die \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der Vereinsbeschl\u00fcsse.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinssatzung des BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V. Pr\u00e4ambel Der Verein BG 45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V. hat sich gegr\u00fcndet, um durch Vernetzung und Informationsvermittlung die Selbsthilfe von Erwerbslosen und von Erwerbslosigkeit Bedrohter, materiell Verarmter und sozial Ausgegrenzter zu initiieren, deren Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zu sch\u00fctzen, zu erhalten und zu f\u00f6rdern. Der Verein und seine&#8230; <a class=\"continue-reading-link\" href=\"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/uber-uns\/vereinssatzung\/\"> Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr; <\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"parent":2759,"menu_order":61,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2762","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2762","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2762"}],"version-history":[{"count":16,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2762\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11107,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2762\/revisions\/11107"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2759"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2762"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}