JobCenter betreibt Arbeitsvermittlung in den Tod

Eine Arbeitsvermittlung in den Tod, bedeutete es für Paul Metzen, nachdem er den Drängen und Androhungen seiner Sachbearbeiterin nachgab

Paul Metzen ist zu 100% schwerbehindert und hatte bereits zwei Herzinfarkte. Bei seinem Besuch im JobCenter Essen-Nord, bekam er eine Arbeitsvermittlung, zu einer einfachen Tätigkeit. Für vier Stunden am Tag, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, solle er Arbeiten, wie Fegen und Unkraut zupfen, durchführen. Herr Metzen machte seiner Sachbearbeiterin Frau K. deutlich, das er dazu nicht in der Lage sei. Er hatte erst vor Kurzem einen zweiten Herzinfarkt erleiden müssen und könne selbst leichte Tätigkeiten nicht verrichten. Dies sei durch seinem Hausarzt bestätigt. Doch Frau K. zeigte sich davon unbeeindruckt. Obwohl sie die gesamte Krankengeschichte von Herrn Metzen schriftlich vorliegen hatte, nahm sie diese zwar zur Kenntnis, verwies aber auf die Empfehlung des Ärztlichen Dienst.

Dieser hatte am 3. Februar 2013 Paul Metzen untersucht und festgestellt, das er leichte und mittelschwere Tätigkeiten ausüben kann. Somit stand, aus Sicht von Frau K., einer generellen Arbeitsvermittlung nichts im Wege. Der eindringlichen Bitte von Herrn Metzen, ihm noch etwas Zeit für seine weitere Genesung zu geben, kam sie nicht nach. Vielmehr drängte sie ihn zu der Tätigkeit. Er solle dieser Arbeitsvermittlung zumindest versuchsweise nachkommen. Frau K. drohte Herrn Metzen mit den rechtlichen Konsequenzen (sprich Sanktionen), wenn er der Arbeitsvermittlung nicht nachkomme.

Aus Angst, sanktioniert zu werden, unterschrieb Paul Metzen, unter Vorbehalt, die Eingliederungsvereinbarung. Kurz darauf, vor nunmehr gut zweieinhalb Wochen, trat er seinen Dienst an. Aber nicht für lange. Bereits am zweiten Arbeitstag breiteten sich extreme Schmerzen in seinem linken Arm aus. Er schaffte es noch bis zu seinem Vorarbeiter und konnte diesem sagen, das er gleich einen Herzinfarkt erleide. Dann brach er zusammen und hatte kurz danach einen Herzstillstand. Wenn es dem herbeigerufenen Notarzt nicht gelungen wäre, Paul Metzen zu reanimieren, wäre er vor gut zweieinhalb Wochen verstorben. Eine Arbeitsvermittlung in den Tod.

Der Ärztliche Dienst als Erfüllungsgehilfe des Hartz-IV-Unrechtssystems

Wie kann es sein, das der Ärztliche Dienst zu einer vollkommen anderen Beurteilung im Fall Paul Metzen kommt, als sein behandelnder Arzt? Für die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frau Nadine Michels, ist dies keine Frage. So sind die Untersuchungen des Ärztlichen Dienst in der Regel sehr kurz. Somit kann schon alleine aus diesem Grund, in einem so schwerwiegenden Fall, kein adäquates Untersuchungsergebnis erzielt werden. Auch für den Hausarzt, von Herrn Metzen, ist es vollkommen unverständlich, das man seinen Patienten arbeiten lässt. Es stellt sich generell die Frage, ob es sich Hausärzte gefallen lassen müssen, das ihre Diagnosen und Behandlungsempfehlungen durch die JobCenter in Frage gestellt werden. Aber dieses wäre einen eigenen Beitrag wert. Für Paul Metzen ist der Fall jedenfalls klar. Er will seine Sachbearbeiterin verklagen, wegen Körperverletzung im Amt. Wir wünschen ihm gute Genesung und viel Erfolg.

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25 Antworten zu JobCenter betreibt Arbeitsvermittlung in den Tod

  1. @Der Arge-Schreck sagt:

    Das Ergebnis sollte sofort angezweifelt werden, wenn ihm die fachliche, also kardiologische Ausbildung fehlt.

    Meine Meinung:

    Im Vorfeld sollte eine Untersuchung von einem fachfremden Arzt boykottiert werden, da es wieder leicht zu den „Dr.-Mengele-Verhältnissen“ kommen könnte. Jeder sollte wissen, dass ein Amtsarzt nicht dem durch Zwang zugeführten Patienten verpflichtet ist, sondern lediglich seinem Auftraggeber (SGB II-Behörde).

    Ein Hausarzt hingegen steht im ständigen Dialog mit der Fachärzteschaft (u.a. Untersuchungsberichte) und therapiert daraufhin gem. Diagnose seinen Patienten.

  2. Andreas W. sagt:

    Hallo,
    ich kann diese Vorgehensweise in meinem Fall ebenfalls bestätigen.
    Bei mir läuft es etwas anders, aber es kommt so ziemlich das gleiche dabei heraus. Eine Strafanzeige wird gerade ausgearbeitet. Wen es interessiert kann mich gerne anschreiben.

    Grüßle

    • @Der Arge-Schreck sagt:

      Hierbei beachte unbedingt das du einen Strafverteidiger beauftragen solltest. Ein Anwalt für Sozialrecht wäre nicht sinnvoll. Des weiteren sollte sich deine Klage gezielt gegen den/ die Sachbearbeiter/ -in richten, da eine Behörde im Allgemeinen nicht strafrechtlich belangt werden kann. Auch ist eine gute Beweisführung (Schriftsätze, -protokolle, Zeugenaussagen) immens von großer Bedeutung. Behalte immer im Sinn das eine Behörde (Staatsanwaltschaft) der anderen (JC) kein Auge auskratzen will. Oftmals neigen Staatsanwälte dazu die Verfahren einzustellen

      – mangels Nachweise
      – mangels Täterermittlung
      – mangels Geringfügigkeit etc.

      Auch wird dir die Prozesskostenhilfe (PKH) nur bewilligt, wenn in der Subsumierung ein Erfolg ersichtlich ist.

      Dennoch, viel Erfolg!!! Mein Interesse ist geweckt ;-)

      • Baumschüler sagt:

        Die Arge ist keine Behörde. Die Arge sind eingetragene Firmen. Genau wie die BRiD. Wir sind alle Personal.

      • hummel sagt:

        Das glaubt dir in dieser Bunzelrepublik eh keiner.
        Sollen sie doch ihre Eingliederungsanträge unterschreiben.
        Schlau ist wer es nicht tut.

      • @Der ARGE-Schreck sagt:

        Yo, diese sind tatsächlich privat-rechtlich strukturiert. Je-doch wurden ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen, die sie wie eine Behörde des öffentlichen Rechts erscheinen und wirken lassen. Auch muss der einzelne Sachbearbei-ter nicht mehr verbeamtet werden um hoheitliche Aufga-ben wahrzunehmen, da sie den selben Kriterien einer Amtshaftung durch das Gebot der „Gesetzmäßigkeit der Verwaltung“ bei Verletzungen von Amtspflichten unterlie-gen. :-(

        Da neue Gesetze i.d.R. ziemlich ungenau bestimmt sind, käme es einen finanziellen Fiasko gleich, wenn „Schein-behörden“ nicht ebenfalls einer Kostenbefreiung innerhalb des Sozialrechts bis zu einem gewissen Grad unterliegen würden.

        Und hier liegt die Crux:

        Während der ALG II-Empfänger durch die künstlich er-zeugte und bewusst herbeigeführte Notlage seitens der Ämter Prozesse führen muss, um seine verbrieften Rechtsansprüchen endlich Geltung zu verschaffen, so verplempert eine Fachbehörde ungeniert bei den immer wiederkehrenden Rechtsfragen tagein & tagaus Steuer-gelder in Millionenhöhe und lässt kurzer Hand zusätzlich ihre Rechtsstelle und eine weitere Behörde, das Sozial-gericht, für sich arbeiten. Offensichtlich sieht das SGG keine härtere Gangart gegenüber den Sozialleistungsträ-gern vor, obwohl ständig Gesetze incl. Gerichte missbraucht werden. Was mit anderen Worten heißt, dass die Vorgehensweise so vom Gesetzgeber beabsichtigt war. Sachbearbeiter der untersten Ebene, mit denen wir vorlieb nehmen müssen, haben sich mangels Selbstbe-wusstseins den Verlust ihres Beamtenstatus bei der Dt. Telekom u.a. selber zuzuschreiben. Sich selbst entrech-tet, werden sie völlig überfordert, jedoch mit einer Tool-Palette von Textbausteinen, Formulare mit vielen Käst-chen und Ausfüllhinweisen nun auf die Menschheit losgelassen. Der Gesetzgeber wusste bereits das auch mit einfacher Bildung Sanktionen ausgesprochen werden können. Denn, wer billige Jobs (1-€-Jobs etc.) haben möchte bekommt auch ohne Vermittler + kostspieligen Verwaltungsaufwand diese.

        Dies gab mir den Ansporn mich generell mit dem Sozial-rechts sowie dem Grundgesetz auseinander zu setzen. Erschreckend muss jedoch festgestellt werden, dass das Grundgesetz in der praktischen Sozialrechtsprechung keinerlei direkte Anwendung findet, lediglich das SGB II und das SGG.

        Die Frage liegt auf der Hand. WIESO?

        Da das SGB II (insgesamt 12 SGBs) sämtliche formale Hürden, die es einzuhalten gilt, demokratisch genommen hat, wird dem Rechtswerk nun eine grundgesetzliche Konformität einfach unterstellt. Als ein Nichts-sagendes-Gesetz setzt der Gesetzgeber es bewusst einer Deu-tungshoheit durch die Gerichtsbarkeit (richterliche Interpretationsfreiheit) und der Jurisprudenz aus, welches dann als definiert und in seiner Bestimmtheit in einer ein-heitlichen Rechtsfindung münden soll und mit wissen-schaftlichen Kommentare zur „richtigen“ Anwendung und Auslegung versehen wird. So, das dem Gesetz durch die voran gestellte Interpretationsfrage eine einheitliche und mit Inhalt gefüllte Definition zu Grunde liegt. Oftmals blei-ben jedoch Gesetze in ihrer Substanz inhaltsleer, einseitig und willkürlich und dienen lediglich dem Meinungsbild der herrschenden Klasse (s. Lissabonner Vertrag zur EU; es soll die EU-Verfassung sein; mausert sich jedoch zu ei-nem neo-liberalen Werk des Wirtschaftsrechts), oder rich-ten sich nach der Kassenlage aus, s. Bundessozialge-richt. Auf keinem Fall sind sie für den souveränen Bürger dienlich, sondern postulieren die Pflichten des Untertans.

    • Otmar W. sagt:

      Hallo Andreas, die Strafanzeige interessiert mich sehr! Wie können wir in Kontakt treten?
      Grüßle

    • tufftuff sagt:

      wie anschreiben?

  3. Werner Nieke sagt:

    Das kann ich aus eigener Erfahrung nicht nur für’s JC, sondern auch in der Grundsicherung, also Sozialamt, bestätigen. Die Untersuchung des Ärztlichen Dienstes bestand in einer Sichtung meiner Person ohne jegliche spezifische Untersuchung oder Anordnung derselben. Dabei war das Beschwerdebild – hier Pankreasinsuffizienz und Maldigestion – bereits ausführlich und von mehreren untereinander unabhängigen Ärzten und Laboren dokumentiert. Der Herr „Amtsarzt“ sah es als angezeigt an, sich über diese mannigfaltig vorliegenden Befunden einfach hinwegzusetzen. Ergebnis: Ein seit nunmehr über 2 Jahren andauernder Rechtsstreit, der inzwischen bei der Landesregierung als nächsthöherer Instanz vor sich geht. Auch interessant: Im Zuge der Ermittlungen zur Urteilsfindung war ich gehalten, die Adressen sämtlicher mich behandelnder Ärzte der vergangenen zwei Jahre mitzuteilen und diese von der Schweigepflicht zu entbinden. Wegen anderweitiger, vorwiegend psychischer Probleme, die meine 100%-ige Erwerbsminderung entscheidend mitbegründen, war ich auch in pyschotherapeutischer Betreuung. Von allen konsultierten Ärzten wurden fünf psychotherapeutische Berichte und lediglich ein auf das Beschwerdebild ausgerichteter Arztbericht verlangt. Es drängt sich mir unwillkürlich der Eindruck auf, als zweifle die ermittelnde Behörde an meiner Urteilsfähigkeit im Hinblick auf meine Antragstellung auf MEB/Kosten für mehraufwändige Ernährung.
    Fazit: Die Verwaltung hält also offenbar die Eskalation in einen nun mehrjährigen Rechtsstreit mit weiteren Kosten für die Allgemeinheit für angemessen in einer Sachlage, die aus ärztlicher Sicht mehrfach und zweifelsfrei dokumentiert ist.

    Dies nur als Ergänzung für die Realitätsferne, mit der die zuständigen Stellen hier ganz offenkundig vorzugehen scheinen….

  4. Stoffteddy sagt:

    Es ist i. d. Fall zu vermuten, daß Sachbearbeiterin Frau K. als Privatperson gegen Paul Metzen agiert und zudem Amtsanmaßung betreibt.
    Für diesen Fall sollte sich Paul Metzen Schadensersatzforderungen ausdrücklich vorbehalten.

    • Rudi sagt:

      Für diesen Fall sollte sich Paul Metzen Schadensersatzforderungen ausdrücklich vorbehalten.
      Aus dem Sarg heraus?

  5. bonton sagt:

    Jawoll, sofort verklagen – neben ehrenhaften Staatsvertretern, von denen es selbstverständlich zum Glück auch noch viele gibt auch immer wieder diese z.T. wirklich unverschämten Beamten, die auf Kosten des Steuerzahlers (nämlich ihre eigenen, gesicherten Bezüge) Bedürftige sanktionieren und gängeln, statt ihnen zu helfen. Pfui!!!!

  6. Loko-Loko sagt:

    Ich bin kein Arzt, aber Herzinfarkte passieren auch zuhause. In diesem Fall (vorbelastet) hätte wahrscheinlich nichts den Herzinfarkt verhindern können.

    Natürlich ist es ein Unding einen kranken Mann in Arbeit vermitteln zu wollen, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass dieser Artikel total reißerisch irgendwelche Stammtischparolen aufgreift und einer Mitarbeiterin unterstellt wird, dass sie VORSÄTZLICH ihrer Arbeit nachgegangen ist und das Leben dieses Menschen auf dem Gewissen hat!

  7. ein HartzIV-Opfer sagt:

    Meine Empfehlung für Behinderte:

    Individualklage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland mit Berufung auf die EMRK und die UN-BRK.
    http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/un-behindertenrechtskonvention.html

    Quellen negativer Erfahrungen:
    – Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
    – Petitionsausschuss der Berliner Abgeordnetenhauses
    – Antidiskriminierungsstelle des Bundes

    Viel Glück und Erfolg!

  8. Pingback:ALG 1 nach langer Krankheit und nur Probleme - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

  9. hans im glück sagt:

    Also mal ganz im Ernst!
    Was kann die Mitarbeiterin Frau K. dafür, wenn Herr Metzen vom Amtsarzt als arbeitstauglich eingestuft wird!
    Meiner Meinung nach geht der Mann hier gegen die falsche Person vor!
    Er sollt den Amtsarzt belangen, nicht den/diejenigen die nur die Ausführenden sind und ihre Arbeit tun!
    Hätte der Amtsarzt ihn als nicht tauglich empfunden, hätte er auch nicht zu Arbeit müssen!
    Da ich mich auch ein bisschen in den Rechtslagen auskenne, gebe ich Herrn Metzen in dieser Angelegenheit nicht viel Chancen, da er in diesem Fall den Falschen belagen will!

    • dorfdepp sagt:

      Was die Dame dafür kann?
      Sie war es doch, die nicht auf Ihren Kunden gehört hat (wahrscheinlich nimmt sie Ihn ohnehin nicht als Kunden sondern als faulen Hund oder ähnliches wahr).
      Fakt ist, diese unfähige Mitarbeiterin hat einen offenbar schwerkranken Menschen zu einer Arbeit unter Androhung von finanziellen Sanktionen dazu gedrängt, sich einer tödlichen Arbeitssituation zu stellen. Wenn der Mann sagt, er fühlt sich nicht in der Lage soll diese dumme Pute einen solchen Menschen verdammtnochmal erneut zum Arzt schicken und sowas ernst nehmen. Der Mann war offensichtlich nicht in der Lage, sich gegen diese Person zu wehren, trat sogar seinen Dienst an und verstarb beinah… wie zur Hölle kann man sowas verteidigen und über Verantwortungen sprechen.

      Das traurige ist, dass solche Sachbearbeiter herangezüchtet werden um in unserem Auftrag zu handeln. Das ist einfach pervers. Diese Art Personen sollten nicht als Entscheidungsträger auf die Menschheit losgelassen werden.
      In den 40er Jahren hätten sie in bestimmten Regionen Europas sicherlich gute Aufstiegschancen gehabt. Aber wir leben in Deutschland, nicht im Dritten Reich.

      Verwaltungswirtschaft und Politik in Höchstform…

  10. Sabine sagt:

    Solch eine Verhaltensweise kann ich vom Jobcenter auch bestätigen. Ich bin 55 Jahre und war auch sehr krank. Krebs, Darmprobleme usw. Auch letztens wieder stationär im Krankenhaus.
    Laut Ärztlichen Dienst des Jobcenters ( der mich nicht einmal gesehen hat), bin ich voll einsatzfähig. Nun möchte das Jobcenter das ich voll arbeite und sei es das er NUR ein 1 Euro Job ist. Ansonsten würde man mir das Geld streichen/kürzen.

  11. Harald sagt:

    Ich hatte selbst einen Herzinfarkt, und der zweite stand schon vor der Tür und kann auch wiederkommen,
    aber das Sozialgericht hat meinen Antrag auf Rente abgewiesen und ich kann noch mindestens 6 Std und mehr mittelschwere Tätigkeiten verrichten. mein Alter ist 59

  12. Peter Beucher sagt:

    Amtsärzte sind Erfüllungsgehilfen des Hartz – Regimes .
    Satirisch gesehen wäre es möglich ,daß sie halbe Hähnchen als gesund und flugfähig erklären.