Das Jobcenter Essen legt neue Mietobergrenzen fest
Das Essener Jobcenter erachtet nach der Entscheidung des Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 die folgenden Mieten für angemessen:
Personen | m2 | Neue Grundmiete | Bisherige Grundmiete | Unterschied |
1 | 50 | 230,50 Euro | 217,50 Euro | 13,00 Euro |
2 | 65 | 299,65 Euro | 282,75 Euro | 16,90 Euro |
3 | 80 | 368,80 Euro | 348,00 Euro | 20,80 Euro |
4 | 95 | 437,95 Euro | 413,25 Euro | 24,70 Euro |
5 | 110 | 507,10 Euro | 478,50 Euro | 28,60 Euro |
Für jede weitere Person werden zusätzlich 46,10 Euro berücksichtigt.
Dieses wurde im Rathausreport vom 28.06.12 verkündet und ist damit für alle Mitarbeiter des Jobcenters Essen verbindlich zu befolgen.
Bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, möchte die Behörde jedoch keine Nachzahlungen für den Zeitraum 2010 bis April 2012 leisten.
Hierzu nehmen die für die BG45 beratenden Anwälte Stellung:
Die neuen Werte für angemessene Mieten sind nicht nachvollziehbar begründet. Das Bundessozialgericht verlangt von den Städten, dass sie in einem schlüssigen Konzept darlegen, wie sich der Mietoberwert errechnet. Hierbei muss beachtet werden, dass diese Miete ausreichen muss, um im gesamten Stadtgebiet tatsächlich Wohnungen einfachen Standards anzumieten.
Wir erwarten von der Stadt Essen, dass sie ein Konzept vorlegt, das sich auf den aktuellen Wohnungsmarkt bezieht und nicht auf die niedrigeren Bestandsmieten. Zudem sind die kalten Betriebskosten als Bestandteil der Unterkunftskosten mit einbezogen. Die Miete muss ausreichend hoch bemessen sein, um auch südlich der A40 eine menschenwürdige Wohnung anmieten zu können, da andernfalls ein Voranschreiten der Segregation der Stadt droht.
Dass eine Nachzahlung ab dem 01.01.2010 erfolgen sollte, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Behörde hat mehr als zwei Jahre gegen geltendes Recht verstoßen. Dieses ist nun höchstrichterlich festgestellt worden. Sollte die Nachzahlung nicht von Amts wegen erfolgen, raten wir den Betroffenen zu entsprechenden Überprüfungsanträgen.
Dies gilt übrigens auch dann, wenn allein wegen vermeintlich zu hoher Miete im gleichen Zeitraum Anträge auf Übernahme von Einzugsrenovierungskosten oder Umzugskosten abgelehnt wurden. Jedenfalls wenn die Kosten noch nachgewiesen werden können und sich die seinerzeit begehrten Mietkosten im jetzt von der Stadt vertretenen Rahmen bewegt haben dürften entsprechende Überprüfungsanträge Aussicht auf Erfolg haben.
Weiterhin gilt: Solange die Stadt Essen die tatsächliche Angemessenheit der von ihr neu zugrunde gelegten Mieten nicht nachgewiesen und dies richterlicher Überprüfung standgehalten hat, sollte jeder von einer Mietkürzung betroffene Leistungsberechtigte Widerspruch gegen entsprechende Bescheide einlegen. Die für die BG45 beratenden Anwälte sind Ihnen hierbei gerne behilflich.
Rechtsanwalt Carsten Dams
Rechtsanwalt Jan Häußler
Rechtsanwalt Dr. Herbert Karpienski
Jetzt bin ich ganz verwirrt. Ich bin eine alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, leider Hartz4 Empfängerin nach der Scheidung und möchte/muss aus dem Sauerland nach Essen ziehen. Im Vorfeld bemühe ich mich um Wohnung und Job gleichzeitig, und informiere mich über Möglichkeiten…….hier lese ich jedoch, daß ich wahrscheinlich keine Möglichkeit habe nach Essen zu ziehen (die Arge würde meine neue Miete nicht übernehmen!). Habe ich das richtig verstanden?
LG aus dem verschneiten Ödland
Das Jobcenter Essen würde Ihre neue Grundmiete in Höhe von 368,80 Euro übernehmen. Was verwirrt Sie?
Hallo Herr Häußler,
besten Dank für Ihre prompte Antwort.
Verwirrt deshalb, weil ich davon ausgehe daß die Arge Essen meine Miete nicht übernimmt, da ich mich noch auf Jobsuche befinde und damit kein „zwingender Grund“ des Umzuges besteht. Andererseits muss ich aus meiner jetzigen Wohnung raus (zu teuer) und die Möglichkeiten der Erwerbssuche sind hier vor Ort mehr als gering oder aber mit sehr grossen Entfernungen zu bewältigen (50-60 km und das mit öffentlichen Verkehrsmitteln).
Zur Übernahme der Umzugskosten, müssen Sie erstens einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund für einen Umzug nach Essen haben, der auch einen Bezieher unterer Einkommen dazu veranlassen würde umzuziehen, wenn er die Kosten selbst tragen müsste. Die schriftliche Zusage eines Arbeistplatzes hier, wäre ein solcher Grund. Ob alleine die Hoffnung, in Essen besser Arbeit finden zu können bereits anerkannt wird, ist eher zweifelhaft.
Zweitens wäre die Zusicherung der Umzugskosten (durch den bisher zuständigen Träger im Sauerland!) zusätzlich eine Ermessensentscheidung, da die angemessene Mietgrenze wohl überschritten wird. Die Behörde müsste dabei also alle Besonderheiten des Einzelfalls prüfen und abwägen. Mein Vorschlag an Sie ist daher, dass Sie die Zusicherung der Kostenübernahme für den Umzug beantragen. Dazu ist das Mietangebot erforderlich und eine Bezifferung, wie teuer der Umzug werden wird. Sie sollten dann auch darlegen, warum der Umzug sinnvoll ist und wie Sie die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Miete auf Dauer aufbringen können. Hier würde sich zB der Mehrbedarf für Alleinerziehende als Argument anbieten.
Sorry, der entscheidende Satz fehlte in der Aufregung. Ich würde eine Wohnung anmieten wollen, deren Kaltmiete 420,– Euro beträgt, also demnach über dem Argesatz liegt. Deshalb gehe ich davon aus, daß die Arge mir den Umzug nicht unterstützend genehmigen wird.
Das Jobcenter Essen muss – wie auch immer die Entscheidung über Umzugskosten ausgehen mag – die angemessene Grundmiete hier übernehmen.
Ob die jetzigen Werte des Jobcenters letztlich vor den Gerichten Stand halten werden, ist noch offen. Es gibt einige Urteile erster Instanz, die für die Richtigkeit dieser Werte sprechen. Jedoch sind auch Beschwerden gegen solche Urteile (bzw. die Nichtzulassung der Berufung in solchen Urteilen) bereits vom Landessozialgericht angenommen worden und die Berufungen wurden zugelassen.
Gibt es ein (finales) Urteil zur angemessen Miete? Wenn ja, wo??
Guten Abend,
ich bin allein Erziehend mit zwei Kinder. Möchte gerne umziehen und habe eine Frage: Wie viel an Kaltmiete darf ich haben?
Habe meine Nichte als Pflege und habe mein Schlafzimmer hergegeben, da die beiden Mädchen fast 5 Jahre auseinander sind und in einem Zimmer es nicht funktioniert mit den beiden. (15 u. 10 Jahre)
Mit freundlichen Grüßen
Marijana
Hallo.
Ich plane als einen Umzug innerhalb von Essen, aber diese 230.5€ Grenze setzt vielen meiner Wunschwohnungen einen Riegel vor. Nun wurde oben schon was von 10% erwaehnt, doch galt das nur im Zusammenhang mit einer bereits bewohnten Wohnung.
Wie sieht es denn nun tatsaechlich bei einem Umzug in eine geringfuegig teurere Wohnung aus, zb KM 242€ und meiner Bereitschaft die Mehrkosten vom Regelsatz zu zahlen?
Verliere ich damit auch saemtliche Ansprueche auf Beikosten?( Umzugshilfe, Renovierungskosten, …)
vielen Dank fuer Ihre Antworten
Erik
Hallo,
wir (3 Jungs und ich) müssen aus gesundheitlichen Gründen umziehen. Die Wohnung ist feucht und im Zimmer meines Jüngsten (6) ist schon Schimmel. :-(
Wir sind Asthmatiker und Allergiker, deshalb ist ein Umzug dringend erforderlich. Ich habe von der Kinderärztin sogar ein ärztliches Attest erhalten. Wie stehen unsere Chancen, dass zumindest die Kaution übernommen wird und evtl. die Helferpauschale für die Helfer? Und wie sieht es bei Gesundheitsproblemen mit der Kündigungsfrist aus? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Freundlicher Gruss,
Regina
An alle Leserinnen und Leser,
die Anzahl der Kommentare, in denen nach Rat und Hilfe gefragt wird, macht deutlich, wie groß die Not bei vielen Beziehern von Hartz IV ist. Dem Verein BG45 Hartz4-Netwerk-Essen e.V. ist das durchaus bewusst, ebenso der in ihm beheimateten Redaktion dieser Webseite. Gleichwohl können wir bei juristischen Fragen keine Hilfe leisten. Diese kann nur von Seiten unserer Anwälte kommen. Natürlich kann es sein, das sich diese zu der einen oder anderen Frage hier äußern. Nur gewährleisten können wir das nicht.
Wenn also in einem Fall Klärungsbedarf besteht oder es gerade „brennt“, dann können wir nur eindringlich auf unsere kostenlosen und offenen Hartz4-Rechtsberatungen hinweisen. Dort stehen dann kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die sich im persönlichen Gespräch des Falls annehmen. Selbstverständlich kann man auch direkt mit unseren Anwälten in Kontakt treten. Die Kontaktmöglichkeiten befinden sich auf der Seite Beratung, die über die Menüpunkte Rat & Tat/Beratung erreichbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Euer BG45-Webmaster
Guten Tag,
ich habe bisher noch nie Hartz 4 bezogen, was jedoch bald aus arbeitstechnischen Gründen passieren wird. Meine Frage: 50 m², 300,00€ Kaltmiete, 50,00 NK und 80,00 HK. Ist meine Miete zu hoch und wenn wieviel? Oder MUSS ich sogar ausziehen und ggf. angemessenen Wohnraum mieten?
Vielen Dank für die Mühe.
MfG Becker
@ Becker
In meiner Funktion als zweiter Vorsitzender des BG45 Hartz4-Netzwerkes-Essen e.V. kann ich erneut nur auf den Kommentar unseres Web-Masters verweisen.
Wir als BG45 selber können keine Online-Rechtsberatung anbieten.
Zudem ist jeder Einzelfall anders gelagert, so daß wir nur eindringlich auf unsere Rechtsberatungen hinweisen können.
Die Termine können aus der Spalte auf unserer Webseite entnommen werden.
Zudem lassen Sie zu viele Fragen offen, wie z.B. die nach Ihrem Familienstand oder ob sie überhaupt aus Essen kommen.
Von daher wäre es wirklich angezeigt, daß Sie sich direkt an die mit uns kooperierenden Anwälte wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Herwig Heupel
2ter Vorstandsvorsitzender
BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V.
Hallo wie sind 5 personen und suchen seit etwa ein jahre 4 raum wohnung aber leider keins die unter 600 euro kalt miete jobcenter zahlt nicht viel für 5 personen kann jemnaden sagen was mann so machen kann bitte
gruß jamal
Gibt es ein (finales) Urteil zur angemessen Miete? Wenn ja, wo??
Habe mal eine frage meine Freundin ist Mutter von zwei kindern arbeitet halbtags ihre Wohnung kostet 850,00 kalt würde sie Unterstützung vom Job Center bekommen
@jennifer
Wie wir schon mehrfach dargestellt haben, können wir online keinerlei Rechtsberatung anbieten. Wir möchten Sie bitten, sich mit Ihrer Frage an eine der von uns angebotenen offenen und kostenfreien Rechtsberatungen zu wenden.
MIt freundlichen Grüßen
Das Redaktionsteam