Die Einladungen des JobCenters

Bahnt sich bzgl. der Einladungen der JobCenter ein neuer Skandal an?

Bedauerlicherweise mehren sich durch unsere Beratungstätigkeit die Indizien, dass das Fallmanagement des JobCenters Essen im Hinblick auf Vorladungen beim Fallmanager seit der Umstellung auf die Optionskommune eine neue Strategie zu fahren scheint. (Einladungen zu einem Termin gem. § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III beim  Fallmanagement.)

Neuerdings werden Einladungen frühestens sieben Tage vor dem festgelegten Termin erstellt und dann, was die eigentliche Hinterhältigkeit ist, erst am vorletzten Tag vor dem Termin in den Versand gebracht, so dass sie den Adressaten erst am Vortag des Termins erreichen.

Rein rechtlich ist diese Strategie leider hinzunehmen, denn es genügen 24 Stunden zwischen Versand und Ankunft beim Adressaten und zwar unabhängig davon, wann die Einladung am Vortag beim Eingeladenen eingeht. Nur ob das dann in der Realität durch den Zustellungsweg der Post gewährleistet ist, mag dahin gestellt bleiben.

Hintergrund dieser Strategie ist wohl, dass man mal wieder seitens des JobCenters Essen, bzw. der Stadt Essen verstärkt sanktionieren möchte, um Geld zu sparen.

Denn in der Realität ist es so, dass viele es gar nicht schaffen, mit 1 Tag Vorlauf so einen Termin zu stemmen, das betrifft vor allen Dingen viele der sog. Aufstocker, die aufgrund Ihres Dienst-, bzw. Arbeitsplanes dieses gar nicht hinbekommen. Auch Alleinerziehende haben so ihre Probleme damit. Sollten Ihnen aufgrund eines Nichterscheinens Sanktionen angedroht werden, wenden Sie sich bitte umgehend an eine unserer Rechtsberatungen. Betroffenen, die aus wichtigem Grund einen Termin absagen müssen, raten wir, wenn möglich, vorab ein Fax mit der Absagebegründung noch am Tage des Einganges der Meldeaufforderung an den Fallmanager zu versenden. Wir für unseren Teil werden die Entwicklung im Auge behalten und bei Bedarf die lokale Presse darüber informieren.

Was Sie tun können, wenn Sie einmal betroffen sein sollten, erfahren Sie hier unter diesem Links, deren Autoren, denen unser Dank gilt, haben sehr übersichtlich alle Ihre Rechte und Möglichkeiten zusammengestellt:

Meldetermin: AU-Bescheinigung allein kein Nachweis für “wichtigen Grund”?

Die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema können Sie unter dem folgenden Link finden:

Regelungen bei Meldeversäumnisse bzw. Verletzung der Meldepflicht

aintheavy

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9 Antworten zu Die Einladungen des JobCenters

  1. HartzerRoller sagt:

    So viel Hinterhältigkeit setzt Intelligenz voraus…

    • Peter sagt:

      Wenn die jenigen so Intelligenz sind,Warum machen die so eine Scheisse???:D,nur die Menschen,die diesen Satz wirklich verstehen,wissen wovon ich rede.

  2. Waltraut sagt:

    Und das ohne Not, zumindest sehe ich keine. Oder sieht die jemand? Wird frühzeitiges Rentenbegehren befürchtet? Denn dann spielen die AU-Tage in Summe wieder eine Rolle.

  3. Red Snapper sagt:

    Wie soll man denn seinen Urlaub auf den Malediven dann noch einplanen ?

  4. HartzerRoller sagt:

    Nach meiner Kenntnis (habe mit einer Bekannten gesprochen, die im JC arbeitet) stellt sich der Sachverhalt ganz anders dar. Demnach soll die Poststelle der Stadt Essen so langsam arbeiten, dass Post erst nach einer Woche zugestellt wird. Dieses Problem sei aber erst seit einem Monat bekannt. Schlecht recherchiert also. Viel heiße Luft!!!!

    • @HartzerRoller sagt:

      @HartzerRoller

      Um so schlimmer, wenn es tatsächlich an der Poststelle liegen sollte, nur haben das die Betroffenen nicht zu verantworten, sondern alleine das JC.

      Wenn dieses Problem bekannt ist, dann müssen die Einladungen entsprechend früher erstellt und versandt werden und nicht erst 7 Tage vor dem Termin.

      In den Zeiten der ARGE geschah dieses noch mit einem Vorlauf von 14 Tagen.

      Hinzu kommt aber noch:

      § 37 SGB X Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

      (1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, kann die
      Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden.

      (2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

      Das JC muß diese „Aufgabe“ zudem auch noch dokumentieren, dazu gibt es genug Gerichtsurteile.

      Also nichts mit „heißer Luft“, denn wenn sich ein Betroffener aufgrund dessen eine Sanktion fängt, badet er damit zu Unrecht die Unzulänglichkeit des JC und der Stadt Essen aus und das kann und darf es nicht sein.

      aintheavy

    • Patrik sagt:

      Komisch ist nur, daß die Post von meinem Rechtsanwalt nur einen Tag braucht und die vom Jobcenter 5?

  5. Waltraut sagt:

    Hallo HartzerRoller,
    das Problem existiert seit 2005, Einladungsschreiben treffen erst nach dem Termin ein, zu dem geladen wurde. Das Problem ist im JobCenter erst seit einer Woche bekannt? Arbeitet Deine Bekannte erst seit einer Woche im JobCenter? Wir hatten auf unserer Homepage die Zahlen der verhängten Sanktion veröffentlicht, die offenbarten, dass die meisten Sanktion wegen „Meldeversäumnissen“ verhängt wurden.
    Sand in die Augen streuen sollten wir dem Sandmännchen überlassen.

    • HartzerRoller sagt:

      Wenn du meinen Beitrag richtig lesen würdest, würdest du erkennen, dass ich von einem Monat gesprochen habe. Meine Bekannte arbeitet seit mehreren Jahren im JC. Früher wurde die Post zental gedruckt. Nun wird der Großteil der Post am lokalen Drucker ausgedruckt. Diese eigenständig zur Post gebrachten Briefe (u.a. die Einladungen der AVs) brauchen so lang, bis Sie den Empfänger erreichen (früher bei der Agentur nur zwei Tage).