Das Bundessozialgericht wird morgen am 16.05.12 das Urteil zu den Unterkunftskosten in NRW bekannt geben
Heute noch zu handeln, ist also zu empfehlen. Alle Hartz4-Leistungsempfänger, denen das JobCenter die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe gezahlt haben, sollten jetzt noch einen Überprüfungsantrag stellen, auch für das Jahr 2011. Fällt die Entscheidung zu Gunsten der Leistungsempfänger aus, kann nur derjenige mit einer Nachzahlung rechnen, der einen Überprüfungsantrag gestellt hat.
Tacheles e.V. hat einen Musterantrag erstellt.
http://www.harald-thome.de/media/files/-berpr-fungsantrag-KdU-NRW-11-5-12.pdf
Kanpp vor Kurz ist das heute noch möglich – per Fax:
Jobcenter Essen Nord / Altenessener Str. 236 / Fax: 0201 – 8856 305
Jobcenter Essen Nord / Ost Schwanhildenstr. 25 / Fax: 0201 – 8856 405
Jobcenter Essen Nord-West / Germaniastr. 253 / Fax: 0201 – 8856 505
Jobcenter Essen Mitte / Bernestr. 7 / Fax: 0201 - 88 56 105
Jobcenter Essen Mitte-Nord / Lützowstr. 49 / Fax: 0201 - 8856 205
Jobcenter Essen Ost / Dreiringplatz 10/ Fax: 0201 - 8856 605
Jobcenter Essen West / Altendorfer Str. 97-101 / Fax: 0201 - 8856 905
Jobcenter Essen Süd I (BG-Endziffern 000 – 499) Bismarckstr. 36 / Fax: 0201 – 8856 705
Jobcenter Süd II (BG-Endnummern 500 – 999) Friedrichstr. 12 / Fax: 0201 - 88 56 055
Jobcenter Essen Rechtsstelle / Ruhrallee 175 / Fax: 0201 - 8856 095
Zu diesem Thema eine Pressemitteilung von Tacheles e.V.
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU-PM-11.05.2012.pdf