Zum dritten Mal in diesem ansonsten mehr als bescheidenen Jahr ist es soweit: Nach Erhöhungen der „angemessenen“ Mietkosten zum ersten März 2020 sowie verspätet zum ersten September 2020 wird die Stadt Essen nicht umhin kommen, eine weitere Erhöhung der Angemessenheitsgrenze der Wohnkosten für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz4), der Sozialhilfe nach SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen. Damit kommen die zu gewährenden Leistungen den tatsächlichen Verhältnissen am Essener Wohnungsmarkt wenigstens ein Stück weit näher.
Grundlage der zu erwartenden und letztlich per sofort fälligen Änderung ist die Veröffentlichung des neuen Betriebskostenspiegels für NRW des Deutschen Mieterbundes heute, am 14.12.2020. Dieser wurde auf Grundlage der in 2019/2020 erfassten Abrechnungsdaten des Jahres 2018 erstellt.
Die nach der Berechnungsweise des JobCenters Essen zuzubilligenden kalten Betriebskosten betrugen zuvor 1,93 € pro rechnerisch zustehendem Quadratmeter Wohnfläche, nun werden es wohl 2,14 € sein müssen. Gesetzt der Fall die Stadt trickst nicht und hält sich weiter an die Vorgaben des Betriebskostenspiegesl und berücksichtigt dort weiter die gleichen Positionen wie seit Jahren.
Daraus ergeben sich dann, wen auch nicht bombastische, so doch merkliche Erhöhungen der Mietobergrenze. Für eine Person beispielsweise 10,50 € mtl., zwei Personen 13,65 €, drei Personen 16,80 € … und so halbwegs erfreulich weiter und so fort. Die Grenze der Brutto-Kaltmiete („alles außer Heizung“), jetzt und im Vergleich ab spätestens 01.01.21, sieht dann so aus:
Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) | ||
Bruttokaltmiete | ||
Personen in Bedarfsgemeinschaft | ab dem 01.01.2022 | ab dem 01.09.2022 |
1 Person | 416,00 Euro | 435,00 Euro |
2 Personen | 524,55 Euro | 547,95 Euro |
3 Personen | 651,20 Euro | 680,00 Euro |
4 Personen | 784,70 Euro | 819,85 Euro |
5 Personen | 929,50 Euro | 971,30 Euro |
6 Personen | 1.021,20 Euro | 1.066,80 Euro |
7 Personen | 1.106,30 Euro | 1.155,70 Euro |
8 Personen | 1.173,20 Euro | 1.226,40 Euro |
9 Personen | 1.210,50 Euro | 1.264,50 Euro |
jede weitere Person | 80,70 Euro | 84,30 Euro |
Auch für Menschen, die mal „ungenehmigt“ umgezogen sind und deswegen nur eine gekürzte Miete erhalten, hat die Änderung der Mietobergrenzen Auswirkungen. Eine Prüfung aktueller, neuer Bescheide, die in das Jahr 2021 hinein reichen, wäre auf jeden Fall sinnvoll. Sofern Leistungen gekürzt werden, können ggf. höhere Zahlungen herbei geführt werden.
Falls ich Ihren aktuellen Bescheid prüfen soll – Prüfung kostenfrei – und wenn möglich beim JobCenter höhere Leistungen erlangen, senden Sie den frischen Bescheid per Mail an widerspruch@rechtsanwalt-essen.info oder per Post an die Kanzlei Dams, Kaiser-Otto-Platz 7, 45276 Essen. In jedem Fall sollte die hier auf der Seite erhältliche unterschriebene Vollmacht beigefügt sein, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Nach dem harten Lockdown ist selbstverständlich eine Besprechung in einer der Beratungsstellen gerne möglich.
Ich wünsche Ihnen trotz aller Widrigkeiten eine frohe, besinnliche und vor allem gesunde Weihnachtszeit.
Ihr
Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht