DER FOLGENDE BEITRAG SPIEGELT IN TEILEN ALLEIN DIE MEINUNG DES AUTORS WIEDER
Sehr geehrte Beratungssuchende,
liebe Leser,
ab Dienstag, dem 21.04.2020 findet die Sozialrechtsberatung bei Problemen mit dem JobCenter wieder von 13.30 Uhr bis voraussichtlich 16.30 Uhr statt. Beratungsort ist das Heinz-Renner-Haus, Severinstr. 1 in der Essener Innenstadt. Berater ist – bin – Rechtsanwalt Carsten Dams, Fachanwalt für Sozialrecht, der wie immer selber berät. Persönlich finde ich die Wiederaufnahme der Beratung angesichts Corona etwas früh. Eine fachlich geschätzte Kollegin konnte eine besonnenere Wiedereröffnung aber, hoffentlich aus Fürsorge für die Beratungssuchenden, keinesfalls weiter abwarten. Daher öffne auch ich meine Beratung, in der Hoffnung die richtige Entscheidung zu treffen und niemanden zu gefährden. Die Abwägung zwischen sozialen Nöten und gesundheitlichen Gefahren ist dabei nicht leicht.
Es kann daher die Beratung nur unter Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden. Wer hat, wird gebeten mit Community Maske zu erscheinen. Wer kommt und keine hat kriegt eine Einweg-Maske (EINE!) von mir gestellt. Nett wäre es, zuerst zu schauen ob man eine besorgen kann, denn auch ich kriege die Masken alles andere als geschenkt. Ebenso kann nur eine begrenzte Anzahl von Personen im Warteraum gleichzeitig Platz nehmen. Kommen Sie daher bitte möglichst alleine und planen ein ggf. nochmal ein halbes Stündchen spazieren zu gehen oder Besorgungen zu machen. Ich werde soviele Beratungen durchführen, wie organisatorisch unter Beachtung der Sicherheitsregeln möglich.
Bitte bringen Sie um nicht vergebens zu kommen vollständige Unterlagen mit! Zu beachten ist, das ausnahmslos nur zu Problemen mit dem JobCenter Essen beraten werden kann. Hier vorrangig aktuelle Probleme und Bescheide, insbesondere Rückforderungen, gekürzte Mieten, Sanktionen, fehlerhafte Einkommensabrechnung.
Trotz aller Gefahren – wägen Sie selber ab ob die Beratung JETZT bspw. wegen einer laufenden Widerspruchsfrist nötig ist – freue ich mich auf die Beratungstermine Dienstags. Irgendwie, ich hätt’s nicht gedacht, vermisse ich die ca. 200 Gespräche, die in den letzten Wochen nicht geführt werden konnten.
Mit besten Grüßen
Ihr
Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
P.S.: Falls sich jemand – nahezu unausweichlich -fragt: „Darf der dat?“ Ja. Bei der Sozialrechtsberatung handelt es sich um eine Veranstaltung zur Daseinsfürsorge, die nach § 11 Absatz 2 Corona Schutzverordnung NRW ausdrücklich erlaubt ist.